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Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler / Grünenthal legt Verfassungsbeschwerden gegen OLG-Urteile ein

Geschrieben am 22-06-2007

Aachen/Karlsruhe (ots) - Gegen die Urteile des Hanseatischen
Oberlandesgerichts (OLG) vom 10. April 2007, mit denen einstweilige
Verfügungen gegen Schlüsselszenen im umstrittenen Unterhaltungsfilm
"Eine einzige Tablette" über die Contergan-Tragödie weitgehend
aufgehoben wurden, hat das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH
am 10. Mai 2007 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) in Karlsruhe eingelegt. Gleichzeitig wurden Eilanträge auf
Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, da der Film zeitnah auf
Filmfestivals und in der ARD gezeigt werden sollte. Vom Filmfest
München, das eine Vorführung für den 24. Juni 2007 angekündigt hatte,
hat die Produktionsfirma Zeitsprung den Film zurückgezogen.

Geschäftsführer Sebastian Wirtz erklärte: "Wir hatten uns einen
Gang nach Karlsruhe immer offen gehalten, weil wir davon überzeugt
sind, dass das Oberlandesgericht Hamburg sein Berufungsurteil auf
falsche Annahmen gestützt hat und dem Fall damit nicht gerecht
geworden ist. Der Film enthält nach wie vor eine Vielzahl schwer
unwahrer Behauptungen über unser Unternehmen. Dies können wir - bei
allem grundsätzlichen Respekt vor der Kunst - nicht akzeptieren." In
Richtung möglicher Filmkäufer aus dem Ausland wiederholte Wirtz: "Wir
haben bereits zum Filmfest in Cannes im April 2007 mitgeteilt, dass
wir entschlossen sind, unsere Rechte gegen jeden Vorführer und jeden
potentiellen Käufer des Films zu verfolgen. Dies gilt nach wie vor
uneingeschränkt - erst recht nach unserem Gang zum
Bundesverfassungsgericht. Darüber hinaus erwarten wir am 20. Juli
2007 das Urteil des Landgerichts Hamburg in der Hauptsache."

Über den WDR-Zweiteiler

Das von der Grünenthal GmbH 1957 bis 1961 vertriebene Schlafmittel
Contergan führte zu schweren Körperbehinderungen bei Ungeborenen. In
Deutschland waren davon rund 5.000 Kinder betroffen. Am Drehbuch zum
WDR-Zweiteiler beanstanden Grünenthal und der damalige Opferanwalt
Karl-Hermann Schulte-Hillen, der sich in der Anwalts-Figur Paul
Wegener wiedererkennt, eine große Zahl von Schlüsselszenen. Diese
stellten zentrale historische Tatsachen falsch dar. Im Juli 2006
hatten Grünenthal und Schulte-Hillen vor dem Landgericht Hamburg
einstweilige Verfügungen mit insgesamt 32 Verbotsziffern erwirkt,
woraufhin der WDR und Zeitsprung in Berufung gingen. Das
Oberlandesgericht Hamburg änderte die Urteile im April 2007
weitgehend ab, indem es zugunsten von Grünenthal nurmehr zwei
Verbotsziffern bestätigte. Dies deshalb, weil ein Großteil der
beanstandeten Drehbuchpassagen nicht in den Film übernommen worden
war; im Übrigen sahen die OLG-Richter in den (unwahren) Darstellungen
keine schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Am 20. Juli 2007
wird vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil im Hauptsacheverfahren
erwartet.

Über Grünenthal

Grünenthal erforscht, entwickelt, produziert und vermarktet
Medikamente mit hohem therapeutischem Wert. Hierbei konzentriert es
sich auf ausgewählte Felder: Grünenthal ist der Experte für
Arzneimittel in Schmerztherapie und Gynäkologie und Vorreiter bei
intelligenten, anwenderfreundlichen Darreichungsformen. Grünenthal
ist ein unabhängiges, international tätiges Familienunternehmen und
kooperiert mit führenden Unternehmen. Das 1946 gegründete Unternehmen
mit Stammsitz in Deutschland ist weltweit in 27 Ländern mit
Tochtergesellschaften und mit sieben Produktionsstätten aktiv. Es
beschäftigt in Deutschland circa 1.800, weltweit rund 4.800
Mitarbeiter. Der Umsatz 2006 betrug rund 813 Mio. Euro.

Originaltext: Grünenthal GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=25388
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_25388.rss2

Pressekontakt:
Dr. Annette Fusenig
Tel.: +49 241 569-3345
Fax: +49 241 569-3539
annette.fusenig@grunenthal.com
Grünenthal GmbH
52099 Aachen, Deutschland
www.grunenthal.de


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