Keine staatlichen Mehreinnahmen durch steuerliche Belastung von Wind- und Solarfonds
Pressemitteilung des Bundesverbandes Windenergie e.V. und der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. vom 9. November 2005
Berlin, 9. Novemver 2005 - Eine noch vom alten Bundeskabinett überraschend initiierte Abschaffung von Steuersparmodellen gefährdet die Finanzierung von Wind-, Solar- und Bioenergieanlagen in Deutschland. Als einer der letzten Regierungshandlungen hat das Bundesfinanzministerium erst gestern einen Gesetzesentwurf im Eilverfahren ins Bundeskabinett eingebracht. Dieser sieht vor, schon ab 10. November 2005 die steuerliche Abzugsfähigkeit von Verlusten zu beseitigen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) und die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) fordern die Bundesregierung auf, inländische Projekte Erneuerbarer Energien aus dem Gesetzgebungsverfahren auszunehmen und dies im Koalitionsvertrag zu verankern. Carsten Körnig, Geschäftsführer der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft betont: 'Um die Ziele der großen Koalition zum Ausbau Erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz auch umzusetzen, sollte auf diese Finanzierungsmöglichkeit nicht verzichtet werden. Kommt es zu einer vollständigen Abschaffung von Verlustzuweisungen, wird es zukünftig weniger Investitionen in Wind-, Solar- und Bioenergieanlagen geben.'
Mit dieser kurzfristigen Gesetzesinitiative sollen vornehmlich Steuerschlupflöcher geschlossen werden, um zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zu erzielen. Dabei geht es der Regierung vor allem um Medien-Fonds, deren Rendite sich hauptsächlich aus Verlustzuweisungen ergibt und deren Mittel überwiegend ins Ausland fließen. Kommt es zu keiner Nachbesserung der Gesetzesinitiative, sind auch Fonds für Erneuerbare Energien betroffen. Deren Investitionen erfolgen im Inland und dienen dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE): 'Die Pläne der derzeitigen Bundesregierung greifen zu kurz und gefährden Investitionen und Arbeitsplätze. Durch die geplante Einschränkung der Verlustzuweisung bei Fonds sind hunderte Millionen Euro an Inlandsinvestitionen und in der Folge einige Tausend Arbeitsplätze im Bereich Erneuerbare Energien gefährdet. Damit fallen Steuereinnahmen und Sozialabgaben aus und die vermeintlichen Mehreinnahmen des Finanzministeriums entpuppen sich als Einnahmeausfälle.'
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