Pfeiffer: Emissionshandel muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft berücksichtigen
Geschrieben am 13-04-2006 |
Berlin (ots) - Zur Einigung zwischen Bundesumweltminister Gabriel und Bundeswirtschaftsminister Glos über den Nationalen Allokationsplan 2008 bis 2012 (NAP II) erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Zertifikatehandel immer als richtiges Klimaschutzinstrument begrüßt, da er marktkonform Anreize zur CO2-Minderung und für Neuinvestitionen in einen klimaverträglichen Kraftwerkspark setzt. Dringend notwendig sind aber Korrekturen an der Ausgestaltung des Emissionshandels, die im Ansatz durch den Entwurf des NAP II angepackt werden.
Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Wirtschaft. Die im NAP II-Entwurf vorgesehene geringere Minderungspflicht für das produzierende Gewerbe ist hierzu ein wichtiger Beitrag.
Das Problem der Einpreisung der Opportunitätskosten ist damit aber nicht vollständig gelöst. Hier kann mittelfristig die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Strommarkt helfen zwar. Dabei setzt die Unionsfaktion auf die Arbeit der Bundesnetzagentur. Sie sorgt für einen diskriminierungsfreien Netzzugang und über die Entgeltkontrolle sowie über die Schaffung der Anreizgelierung für faire Entgeltpreise. Durch neue Anbieter im Strommarkt werden die etablierten Versorger nicht mehr so einfach den Zertifikatepreis an die Verbraucher weitergeben können.
Kurzfristig hilft dies der Wirtschaft und den Verbrauchern nicht, die momentan unter den hohen Strompreisen leiden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher:
- weitere Optionen zur Unterbindung der Einpreisung des Zertifikatepreises zu überprüfen, insbesondere durch die Berücksichtigung des Reviews auf europäischer Ebene.
- Mehr Liquidität für den CO2-Zertifikatemarkt, um Entlastungen beim Preisniveau zu erreichen. Die flexiblen Instrumente JI und CDM sind daher weitgehend auszuschöpfen.
- Der NAP II sollte fristgerecht zum 30.06. bei der EU-Kommission gemeldet werden. Das erwarten wir aber auch von den anderen Mitgliedstaaten. Deutschland braucht Klarheit über die Ausgestaltungen des gesamteuropäischen Emissionshandels. Sonst besteht die Gefahr weiterer Wettbewerbsverzerrungen.
Die Ausgestaltung des Emissionshandels hat großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Letzte Entscheidungen über den NAP II dürfen daher erst in der zweiten Jahreshälfte getroffen werden. Wir sehen insbesondere im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zuteilungsgesetz die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen. Insbesondere die Ergebnisse des Reviews auf europäischer Ebene sowie die Zuteilungspläne der anderen Mitgliedstaaten sind bei Nachbesserungen zu berücksichtigen.
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