(Registrieren)

Etappensieg für privaten Gaming-Sektor

Geschrieben am 27-06-2007

Wien (ots) - - Weiterführung der Vertragsverletzungsverfahren
gegen Frankreich und Schweden - Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Griechenland - Österreich gibt
Druck der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren nach

bwin begrüßt die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die im
Zusammenhang mit Glücksspiel eingeleiteten
Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Schweden in Form
einer 'Begründeten Stellungnahme' weiterzuführen. Die sog.
'Begründete Stellungnahme' bildet die zweite Stufe eines
Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten die genannten Länder nun den
Anforderungen der EU-Kommission nicht Rechnung tragen, droht ihnen
eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Tatsache, dass sich
nun auch Griechenland mit einem Vertragsverletzungsverfahren
konfrontiert sieht, zollt den zahllosen protektionistischen nicht
EU-rechtskonformen Maßnahmen am griechischen Glücksspielsektor
Tribut.
Nachdem bereits kürzlich das Alkoholmonopol in Schweden vom EuGH
für gemeinschaftswidrig erklärt wurde, gerät nun auch das
Glücksspielmonopol zusehends unter Druck. bwin Co-CEO Norbert
Teufelberger dazu: "Die Tatsache, dass nach Auffassung des EuGH das
Alkoholmonopol in Schweden nicht mit den Grundfreiheiten der
Europäischen Gemeinschaft in Einklang zu bringen ist, stimmt uns
optimistisch, was eine zeitgemäße und baldige Regulierung des
Glücksspielmarkts angeht."
Auch Frankreich, das in der Vergangenheit besonders aggressiv
gegen private in der EU lizenzierte Glücksspielanbieter vorgegangen
ist, ist es nicht gelungen, die Kommission von der EU-Konformität
ihres Glücksspiel- und Pferdewettenmonopols zu überzeugen. In einer
ausführlich begründeten Stellungnahme kritisiert die Kommission
massiv die Widersprüche der bestehenden französischen Regelungen.
Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen
Griechenland zeigt ferner auf, dass Monopole - selbst in sensiblen
Bereichen wie beispielsweise Alkohol, Bankwesen und Glücksspiel -
nicht mehr zeitgemäß sind und grenzüberschreitende, mit EU-Recht in
Einklang stehende Lösungen gefordert sind. "Griechische
Marktteilnehmer sahen sich in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren
mit Strafverfolgung konfrontiert, während die staatliche,
börsennotierte OPAP erfolgreich Gewinnmaximierung in Sinn von
Shareholder Value betreiben konnte. Umso erfreulicher ist die
Entscheidung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren
einzuleiten," so bwin Co-CEO Manfred Bodner.
Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich konnten die
Vorwürfe der Kommission bisher nicht von der österreichischen
Regierung ausgeräumt werden. Die Bundesregierung sah sich deshalb
gezwungen, der Kommission zuzusichern, entsprechende Änderungen im
Glücksspielgesetz im Bereich der Diskriminierung gegenüber
ausländischen Spielern und Werbebeschränkungen für nicht-staatliche
Anbieter vorzunehmen. Sollte Österreich diese Änderungen nicht
innerhalb der nächsten Monate umsetzen und dadurch weiterhin
Europarecht eklatant verletzen, wird die Kommission das
Vertragsverletzungsverfahren formell fortsetzen und die zweite Stufe
einleiten. Das Einlenken der österreichischen Regierung zeigt, dass
die Mitgliedstaaten eingestehen, dass nationale Glücksspielmonopole
nicht mit Europarecht vereinbar und nicht dauerhaft haltbar sind.
Damit wurde der richtige Weg zu einem zeitgemäßen, wettbewerbsfähigen
Regulierungsrahmen für grenzüberschreitende Glücksspiele
eingeschlagen.
Rückfragehinweis:

Presse:
Karin Klein, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria
Tel.: +43 (0)50 858-20008
E-Mail: press@bwin.com
www.bwin.ag

Investoren:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria
Tel.: +43 (0)50 858-20017
E-Mail: investorrelations@bwin.ag
www.bwin.ag

OTS0309 2007-06-27/16:03

Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63218
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63218.rss2


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

78628

weitere Artikel:
  • Irakische Fussballmannschaft trotzt allen Widrigkeiten New York (ots/PRNewswire) - - Friedensbotschaft von Sunniten, Schiiten, Christen und Arabern durch Sport Ganz im Gegensatz zur Vorstellung, dass der Irak ununterbrochen in religiöse Unruhen und Gewaltakte verstrickt ist, beweist ein Team von irakischen Flüchtlingen, die in Amman, Jordanien, leben, das Glaube kein Friedensgegner ist. Eine Fussballmannschaft bestehend aus schiitischen, sunnitischen, christlichen und arabischen Flüchtlingen aus dem Irak wird zum ersten Mal den mittleren Osten verlassen, um am Interreligious Peace Sports mehr...

  • Der Tagesspiegel: Neue Satzung für Arbeitnehmervertretung AUB Berlin (ots) - Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger AUB wird sich auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. Juli in Nürnberg eine neue Satzung geben. Die Satzung, die dem Tagesspiegel vorliegt, wird derzeit an die Mitglieder verschickt. "Der wesentliche Unterschied ist der transparente und basisdemokratische Aufbau der Organisation", sagte André Krejcik, Betriebsrat bei Bayer Schering Pharma, dem Tagesspiegel(Donnerstagausgabe). "Künftig wird der Vorstand von den Mitgliedern direkt gewählt. Niemand, der etwas mit dem mehr...

  • GOPA beteiligt sich an AFC Consultants International Bonn (ots) - Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit richtet die Bonner AFC-Beratungsgruppe ihre beiden Geschäftsfelder Internationale Entwicklungszusammenarbeit und Managementberatung entsprechend der sich verändernden internationalen und nationalen Marktbedingungen neu aus. Zukünftig werden diese in zwei rechtlich getrennt operierende Gesellschaften überführt. Der internationale Teil führt den bisherigen Namen AFC Consultants International GmbH. An dieser Gesellschaft beteiligt sich das Bad Homburger Beratungsunternehmen GOPA Gesellschaft mehr...

  • TOMORROW FOCUS AG - Prognose für das laufende Geschäftsjahr liegt über allen Analystenschätzungen München (ots) - TOMORROW FOCUS AG gibt Ergebnisse der diesjährigen Hauptversammlung bekannt München, 27. Juni 2007. Auf der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München konnte die TOMORROW FOCUS AG mit deutlicher Mehrheit die Annahme aller vorgesehenen Beschlüsse verzeichnen. Auf der Hauptversammlung waren 80 Prozent der insgesamt 42.856.457 stimmberechtigten Stammaktien vertreten. So stimmten die Aktionäre nahezu einstimmig der Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu. Der Beschlussfassung mehr...

  • Hasselt (Belgien), die Stadt mit dem höchsten Lebensstandard Hasselt, Belgien (ots/PRNewswire) - Hasselt ist von Testaankoop, der belgischen Verbraucherzeitschrift und Mitglied von Euroconsumers, zur Stadt mit dem höchsten Lebensstandard ernannt worden. 20 Städte wurden miteinander verglichen; 9 flämische, 10 wallonische sowie Brüssel. Das Ergebnis wurde in der Juli/August Ausgabe 2007 von Testaankoop veröffentlicht. Die Zahlen Mit 70.568 Einwohnern ist Hasselt eine mittelgrosse, ca. 80 km östlich von Brüssel gelegene Stadt. In den letzten zehn Jahren hat sie sich einen Namen gemacht, weil sie mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht