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EU-Health-Claims-Verordnung: Unternehmen stehen wegen gesundheitsbezogener Werbeaussagen vor Klagewelle

Geschrieben am 27-06-2007

München (ots) - Wenn ab kommendem Sonntag die
Health-Claims-Verordnung der EU zu nährwertbezogenen Angaben
angewendet wird, drohen werbenden Unternehmen eine Abmahnwelle und
Schadensersatzansprüche. Dies berichtet die Zeitschrift Werben &
Verkaufen (W&V) in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe (ET: 28.06.).
Die Health-Claims-Verordnung regelt detailliert nährwertbezogene
Angaben und ihre Verwendung auf Produktverpackungen und in der
Werbung. So müssen Unternehmen zum Beispiel nachweisen, dass ihre
"Light"-Produkte mindestens 30 Prozent weniger Kalorien enthalten als
ein vergleichbares Produkt.

Im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder einer
einstweiligen Verfügung, so W&V, dürfe das jeweilige Produkt nicht
mehr vertrieben und beworben werden. Bis Ende Januar 2010 entwickelt
die EU-Kommission zudem eine Gemeinschaftsliste für
gesundheitsbezogene Angaben, sogenannte Health Claims, wie zum
Beispiel "Reinigt den Darm" oder "Verbessert die
Konzentrationsfähigkeit". Diese Angaben müssen wahr sein und einer
wissenschaftlichen Überprüfung standhalten.

Originaltext: w&v werben und verkaufen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6755
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6755.rss2

Pressekontakt:
Rolf Schröter

W&V Werben & Verkaufen
Ressortleiter Unternehmen

Tel. 089 / 54 852 - 508


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