EU-Health-Claims-Verordnung: Unternehmen stehen wegen gesundheitsbezogener Werbeaussagen vor Klagewelle
Geschrieben am 27-06-2007 |
München (ots) - Wenn ab kommendem Sonntag die Health-Claims-Verordnung der EU zu nährwertbezogenen Angaben angewendet wird, drohen werbenden Unternehmen eine Abmahnwelle und Schadensersatzansprüche. Dies berichtet die Zeitschrift Werben & Verkaufen (W&V) in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe (ET: 28.06.). Die Health-Claims-Verordnung regelt detailliert nährwertbezogene Angaben und ihre Verwendung auf Produktverpackungen und in der Werbung. So müssen Unternehmen zum Beispiel nachweisen, dass ihre "Light"-Produkte mindestens 30 Prozent weniger Kalorien enthalten als ein vergleichbares Produkt.
Im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung, so W&V, dürfe das jeweilige Produkt nicht mehr vertrieben und beworben werden. Bis Ende Januar 2010 entwickelt die EU-Kommission zudem eine Gemeinschaftsliste für gesundheitsbezogene Angaben, sogenannte Health Claims, wie zum Beispiel "Reinigt den Darm" oder "Verbessert die Konzentrationsfähigkeit". Diese Angaben müssen wahr sein und einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten.
Originaltext: w&v werben und verkaufen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6755 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6755.rss2
Pressekontakt: Rolf Schröter
W&V Werben & Verkaufen Ressortleiter Unternehmen
Tel. 089 / 54 852 - 508
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