ADG rät zu Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid 2006 wegen Alterseinkünftegesetz
Geschrieben am 28-06-2007 |
München (ots) - Seit 2005 wird das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) angewandt. Das bedeutet, dass viele Rentner(innen) steuerpflichtig werden können bzw. höhere Steuern auf ihre Einkünfte zahlen müssen. Wer erstmals im Veranlagungsjahr 2006 davon betroffen ist, kann sich durch Einlegen eines Einspruchs mit ausführlicher Begründung dagegen wehren.
Da der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 01.02.2006 darauf hingewiesen hat, dass er Bedenken gegen das AltEinkG hat und mit einer Fülle von Klagen rechnet, die dann von höchstrichterlicher Stelle endgültig entschieden werden müssten, empfiehlt die Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V. - ADG den betroffenen Rentnern(innen), innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Steuerbescheids 2006 dagegen Einspruch beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
Nur wer Einspruch einlegt, kann bei einer späteren, in Sinne der Rentner(innen) positiven Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht auch für zurückliegende Zeiträume gegebenenfalls mit einer Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern rechnen.
Ein Mustereinspruch mit ausführlicher Begründung wird auf der Homepage der ADG http://www.adg-ev.de angeboten. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann den Mustereinspruch schriftlich anfordern bei: Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V. - ADG, Starenweg 4, 82223 Eichenau.
Die ADG will ein Musterverfahren zur höchstrichterlichen Klärung bringen. Das Aktenzeichen der Klage, die wir über unseren Anwalt beim Finanzgericht (FG) München eingereicht haben, lautet: 9 K 616/07. Für das eigene Verfahren empfehlen wir, mit Hinweis auf unser Aktenzeichen das Ruhen des Verfahrens vorzuschlagen, bis eine endgültige Entscheidung in dieser Sache gefallen ist.
Denjenigen Rentnern(innen), die bereits gegen den Steuerbescheid 2005 Einspruch eingelegt haben, über den aber noch nicht endgültig entschieden worden ist, empfehlen wir, vorsorglich auch gegen den Steuerbescheid 2006 Einspruch einzulegen. Bei der Begründung kann auf den Einspruch vom vergangenen Jahr verwiesen und ein Textvorschlag verwendet werden, der auf der Homepage der ADG http://www.adg-ev.de unter "news", "Textvorschlag", abgerufen werden kann.
Originaltext: ADG - Aktion Demokratische Gemeinschaft Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62368 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62368.rss2
Ansprechpartner für Redakteure: Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V. - ADG, Herr Albert Hartl, Vorsitzender des Vorstands Tel.-Nr. (089) 4 620 13 63
http://www.adg-ev.de
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