Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2,4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002
Geschrieben am 28-06-2007 |
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Aktien
Wien (euro adhoc) - Mit Beschluss der 28. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 1. Juni 2007 wurde der Gesellschaft die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 7.500 (siebentausendfünfhundert) Stückaktien, dies entspricht 0,02 % (null Komma null zwei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft, höchstens zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" erteilt. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18 (achtzehn) Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 26. Juni 2007 den Beschluss gefasst, entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 7.500 (siebentausendfünfhundert) Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 31. Juli 2007 und endet spätestens am 1. Dezember 2008.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 7.500 (siebentausendfünfhundert) Stück, das sind maximal 0,02 % (null Komma null zwei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die Veröffentlichung der Angaben über die website der Gesellschaft im Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, am 26. Juni 2007 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc 28.06.2007 11:45:46 --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: RHI AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Tel: +43-1-50213-6123 Email: rhi@rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000676903 WKN: 874182 Index: ATX Prime Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt
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