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Bernhardt/Fahrenschon: Union begrüßt Förderung von Wagniskapital

Geschrieben am 02-07-2007

Berlin (ots) - Zur Vorlage eines Referentenentwurfs zum
Wagniskapitalbeteiligungengesetz (WKBG) durch das
Bundesfinanzministerium erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der haushalts-
und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Georg Fahrenschon MdB:

Mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zur Förderung von
Wagniskapitalgesellschaften geben wir vor allem jungen Unternehmen im
Forschungs- und Entwicklungsbereich ein bedeutendes Signal. Endlich
entstehen verlässliche Rahmenbedingungen für eine effiziente
Förderung gerade von innovativen technologieorientierten Unternehmen,
die derzeit oftmals noch größte Schwierigkeiten bei der Finanzierung
ihrer Ideen und Produktkonzepte haben. Wir begrüßen daher den Entwurf
der Bundesregierung.

Derzeit kommen gerade die positiven Effekte von
Beteiligungskapital in Deutschland viel zu kurz. Im Zuge der
Umsetzung von Basel II orientieren sich die Kreditinstitute zunehmend
an der Bonität der Unternehmen. Für den deutschen Mittelstand, der
häufig nur eine geringe Eigenkapitalquote vorweist, kann dies zu
erhöhten Kreditkosten führen. Hier kann und sollte
Beteiligungskapital in Zukunft einen wichtigen Baustein für eine
alternative Finanzierung bilden.

Durch den Einsatz der Union konnten die Eckpunkte des BMF zur
Förderung von Wagniskapital aus dem Mai dieses Jahres noch erheblich
verbessert werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass der
sog. Private Equity-Erlass des BMF für den geförderten Bereich
künftig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Die Branche
erhält damit diesbezüglich endlich verlässliche Regeln sowie und die
lange gewünschte und auch nötige Rechtssicherheit. Zudem konnte
erreicht werden, dass das BMF-Schreiben zur Regelung der
Umsatzbesteuerung von Beratungsdienstleistungen (sog. Management
Fees) vom Mai 2007 zurückgenommen wird.

Ein weiterer Erfolg konnte insbesondere bei den
Abgrenzungskriterien für sog. Wagniskapitalgesellschaften erreicht
werden. So soll für das "Zielunternehmen" einer
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft gelten, dass diese höchstens
10 Jahre alt und ein Eigenkapital von maximal 20 Millionen Euro
vorweisen kann. Die zunächst im Eckpunktepapier vorgesehene
Eigenkapitalsumme von 500.000 Euro konnte so durch die Bemühungen der
Union um das 40fache erhöht und damit marktgerecht ausgestaltet
werden. Auch zur Förderung von sog. Business Angels konnte die
Erhöhung des Freibetrages von 9.060 Euro auf 20.000 Euro erreicht
werden.

Beim Erhalt der Verlustnutzung, dem sog. Mantelkauf, konnten wir
durchsetzen, dass diese Regelung jetzt auch bei
Anteilsweiterveräußerung durch die
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft an Dritte gilt, die nicht
selbst eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft bildet, die sog.
"Einbeziehung des Nacherwerbs".

Im Endergebnis wird die Umsetzung des Referentenentwurfs zu
Steuermindereinnahmen in Höhe von 465 Millionen Euro führen. Dies
sind zukunftsträchtige Investitionen, die den Standort Deutschland
attraktiver für Wagniskapital werden lassen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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