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ASB fordert Reform des Rettungsassistentengesetzes / Hilfsorganisation plädierte bei Anhörung in Berlin für eine schnelle Novellierung

Geschrieben am 05-07-2007

Köln (ots) - "Wir wollen, dass der Beruf und die Ausbildung als
Rettungsassistent wieder attraktiver werden", erklärte Daniel Gelbke,
Referent für den Rettungsdienst beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss in Berlin am 4.
Juli 2007. Besonderes Augenmerk legten die Abgeordneten bei ihren
Fragen an die Sachverständigen auf die Schaffung von rechtlich
abgesicherten Kompetenzen des Rettungsdienstpersonals.

Denn bisher fehlen für ärztliche Hilfsmaßnahmen - wie z.B. das
Punktieren von Venen oder die Intubation - klare Regelungen für
Rettungsassistenten. In Situationen, in denen sie in eigener
Verantwortung überbrückende Maßnahmen zur Lebenserhaltung durchführen
müssen, die ihrer Art nach ärztliche Maßnahmen sind (sogenannte
Notkompetenz), handeln Rettungsassistenten in einer rechtlichen
Grauzone. Unabhängig davon, ob sie in solchen Maßnahmen geschult sind
oder nicht. "Hier brauchen wir endlich verbindliche gesetzliche
Regeln, damit kein Rettungsassistent, der über die fachliche
Kompetenz verfügt, notwendige Hilfsmaßnahmen unterlässt, weil er
Angst haben muss, sich strafbar zu machen", erklärt Gelbke.

Eine schnelle Änderung des Rettungsassistentengesetzes ist auch
deshalb dringend notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen in den
vergangenen Jahren stark verändert haben. Die demografische
Entwicklung, die immer geringer werdende Dichte an Notärzten und
Krankenhäusern, der rasche medizinische Fortschritt und damit
verbunden ständig steigende Anforderungen an das Personal machen eine
Anpassung an die realen Bedingungen nach Einschätzung des ASB
unumgänglich.

Der ASB setzte sich deshalb in der Anhörung im
Gesundheitsausschuss für eine rasche Novellierung der
Rettungsassistentenausbildung ein. Zentrale ASB-Forderungen sind die
Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre, eine bessere Vergütung
während der Ausbildung und eine engere Verzahnung von Theorie und
Praxis. Zudem soll die Ausbildung als Rettungsassistent die
Möglichkeit bieten, auch in anderen medizinischen Berufen tätig zu
werden. "Nur so können wir auf Dauer unsere hohen Qualitätsstandards
sichern und den Rettungsassistenten Perspektiven für eine berufliche
Entwicklung geben", so Gelbke.

Bei einer Novellierung müssen nach Ansicht des ASB auch stringente
Anforderungen an die berufliche Fortbildung und deren Zertifizierung
gestellt werden. Der ASB bedauert, dass es hierzu keine
bundeseinheitlichen Regelungen gibt, die alle
Rettungsdienstmitarbeiter zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichten.
Bisher haben nur wenige Bundesländer in ihren Rettungsdienstgesetzen
oder ähnlichen Rechtsvorschriften Regelungen getroffen, die zudem von
Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.

Originaltext: ASB-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6532
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6532.rss2

Pressekontakt:
Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen: ASB-Pressestelle: Dorothee Mennicken, Tel.
0221/47605-296, Bianca Fornoff, Tel.: 0221/47605-233, Fax: -297,
www.asb.de


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