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euro adhoc: AXA Konzern AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / AXA Konzern AG: Vergleich mit Anfechtungsklägern gegen Squeeze-out-Beschluss abgeschlossen

Geschrieben am 05-07-2007


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

05.07.2007

Die AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance),
Paris, Frankreich, und die AXA Konzern AG haben im Rahmen der
anhängigen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den
Squeeze-out-Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AXA
Konzern AG vom 20. Juli 2006 mit allen Klägern Vergleiche
abgeschlossen.

In den Prozessvergleichen hat sich AXA verpflichtet, die von ihr
festgelegte Barabfindung von 134,54 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie
der AXA Konzern AG auf 144,68 Euro je Stammaktie bzw. auf 146,24 Euro
je Vorzugsaktie unter den in dem Prozessvergleich im Einzelnen
bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen und eine Dividendenabgeltung in
Höhe von 11,00 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie zu zahlen.

Nach Planung von AXA soll die rechtliche Wirksamkeit des Squeeze-out-
Beschlusses in den nächsten Tagen durch Eintragung in das
Handelsregister eintreten. Die Aktien der Minderheitsaktionäre gehen
mit der Eintragung auf AXA über.

Ende der Mitteilung


Ende der Mitteilung euro adhoc 05.07.2007 14:35:14
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ots Originaltext: AXA Konzern AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Ulrich Bockrath
Tel.: +49 (0)221 148 22491
E-Mail: ulrich.bockrath@axa.de

Branche: Versicherungen
ISIN: DE0008410002
WKN: 841000
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Hannover / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Amtlicher Markt/General Standard
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt


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