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Gesetzliche Krankenkassen fordern Ärzte zur Rückkehr in die finanzielle Wirklichkeit auf

Geschrieben am 05-07-2007

Bonn (ots) -

- Völlig überzogene Honorarforderungen der Ärzte (plus 18 Mrd.
Euro) gefährden Vergütungsreform
- Unakzeptable Belastung der Beitragszahler

Die Verteilungskämpfe zwischen Haus- und Fachärzten um möglichst
große Anteile am von den Beitragszahlern der gesetzlichen
Krankenkassen aufgebrachten Honorarkuchen gefährden nach Ansicht der
gesetzlichen Krankenkassen eine zeitgerechte Verständigung auf die
vom Gesetzgeber geforderte Neuordnung der ärztlichen Vergütung. Haus-
und Fachärzte würden sich zur Zeit überbieten mit unrealistischen
Honorarforderungen, kritisierten die gesetzlichen Krankenkassen. So
wollten die Hausärzte eine Versichertenpauschale (je Quartal) von 85
Euro durchsetzen; das liegt 70 % über dem geltenden Fallwert.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen forderten daher
die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, in die finanzielle
Wirklichkeit zurückzukehren. Im Interesse der Patienten, der
Beitragszahler und der Ärzte müsse die anstehende Vergütungsreform
zügig und mit für alle Seiten tragbaren finanziellen Ergebnissen
beschlossen werden.

Die Kassen kritisierten, dass die Kassenärztliche
Bundesvereinigung den aktuellen Konflikt zwischen Hausärzten und
Fachärzten nicht von der Wurzel her anpacken wolle. Statt die
unrealistischen Honorarforderungen der Hausärzte zurückzuweisen,
wolle sie durch Verdoppelung der völlig überzogenen
Honorarforderungen den Fachärzten vergleichbar unrealistische
Honorarsteigerungen zukommen lassen und wolle damit letztendlich die
Beitragszahler mit über 18 Milliarden Euro Mehrausgaben für die
ambulante ärztliche Vergütung belasten.

Das sei für die gesetzlichen Krankenkassen nicht hinnehmbar, weil
es zu untragbaren Mehrbelastungen der Beitragszahler führe, die dafür
noch nicht einmal zusätzliche Leistungen erhalten sollten. Auch für
den Gesetzgeber seien die Forderungen der Ärzteschaft unakzeptabel.
Sie würden bedeuten, dass die große Koalition ab 2009 den bundesweit
einheitlichen Beitragssatz um nahezu zwei Beitragssatzpunkte höher
festsetzen müsste. Würde Sie darauf verzichten, ergäbe sich ein Wert
von nur noch 88 % Finanzierung der Kassenausgaben durch den Fonds und
deshalb dann ein rechnerischer Zusatzbeitrag je Mitglied von 30 Euro
pro Monat (die gesetzlich definierte Untergrenze des Fonds liegt bei
95 %). Das sei jenseits jeder sozialen, ökonomischen und politischen
Verantwortbarkeit.

Die Kassen betonten ihren Willen, die Honorarreform gemäß den
gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Die Neuordnung der ärztlichen
Vergütung zum 01.01.2009 sei ein zentrales Element des
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Erreicht werden solle die Ablösung
der bisherigen Budgetierung, die Schaffung einer Gebührenordnung mit
festen Preisen und Mengensteuerung, die Übertragung des
Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen und die Gewährleistung von
Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ärzten.

Die Kassen wiesen nachdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber
den Bewertungsausschuss beauftragt habe, die umfangreichen und
insgesamt sehr komplexen Vorgaben zur Umsetzung der Vergütungsreform
zu erarbeiten. Die dabei gesetzten Fristen seien außerordentlich
anspruchsvoll. So solle der Beschluss über die Reform des EBM bereits
zum 31.10.2007 vorliegen. Sie forderten die Kassenärztliche
Bundesvereinigung daher auf, wieder zu einer konstruktiven
Zusammenarbeit zurückzufinden.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.gkv.info

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8697
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 05.07.2007
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn

Telefon: 0228 843-309 (Udo Barske, Presse)
Fax: 0228 843-507,
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de


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