Der Tagesspiegel: Anwälte haben Bedenken gegen Offenlegungspflicht der Parlamentarier
Geschrieben am 05-07-2007 |
Berlin (ots) - Nach der Statistik des Deutschen Bundestags sind derzeit fast ein Viertel aller Abgeordneten Juristen. Zumindest die Zahl der Anwälte unter ihnen könnte sich in Zukunft verringern. Durch die Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte sehen sich diese im Konflikt mit den Geheimhaltungspflichten gegenüber ihren Mandanten. Diese Geheimhaltung aber zählt zu den Hauptpflichten eines Anwalts. Kommt er ihr nicht nach, kann er sich strafbar machen. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek, steht dem Gesetz daher kritisch gegenüber. Zwar müssten die Namen der Mandanten nicht angegeben werden. Ein Abgeordneter könne neben seiner Tätigkeit im Parlament aber ohnehin zeitlich meist nur eine geringe Anzahl an Mandaten wahrnehmen. Hierdurch sei zu befürchten, dass die Identität der Klienten letztlich doch ermittelbar werde. "Ich würde jedem Anwalt raten, einer Gesellschaft beizutreten", sagt Dombek. Schließe sich ein Anwalt etwa einer GmbH an, müsse er nur die Gesamtsumme angeben, die er von dieser erhalte, nicht dagegen die einzelnen Honorare. Ein Rückschluss auf die Mandanten scheide damit aus. Nicht jeder Anwalt aber wolle als Gesellschafter tätig sein. Auch der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger erwartet negative Auswirkungen durch das Gesetz. Es erschwere die Vereinbarkeit von Anwaltstätigkeit und Abgeordnetenmandat. "Es wird in Zukunft schwieriger werden, die Tätigkeit als Parlamentarier für Freiberufler interessant zu machen", fürchtet Kilger. Auf Dauer werde sich das auch auf die Zusammensetzung des Bundestages auswirken. Eine Entwicklung die zu bedauern sei. "Es wäre schlimm, wenn niemand mehr Parlamentarier werden könnte, der durch seinen Beruf auch mit beiden Beinen im Leben steht." Es sei durchaus ein Unterschied, ob jemand selbst schon einmal einen Arbeitsplatz geschaffen oder nur darüber diskutiert habe. Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Abgeordneten, schließt er sich der Argumentation der Kläger an. Danach wären Nebeneinkünfte für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten gerade vorteilhaft, weil sie den Einfluss seiner Partei auf ihn begrenzen. Die Selbstkontrolle unter Freiberuflern hält Kilger für ausreichend. Man könne auf das Verantwortungsgefühl des Einzelnen zählen. "Ich habe viele Anwälte kennengelernt, die Beruf und Mandat sehr gut vereinbaren konnten." Auch er halte Transparenz für wichtig in einer Demokratie. "Aber Vertrauen hat auch seinen Sinn."
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