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100 Tage Gesundheitsreform: Mehr Wettbewerb durch Wahltarife und Rabattverträge

Geschrieben am 08-07-2007

Hamburg (ots) - Am Montag wird die Gesundheitsreform 100 Tage alt.
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung, wie der offizielle Name der Reform lautet,
erlaubt den Kassen seit 1. April 2007 auf einzelnen Geschäftsfeldern
mehr Wettbewerb, beispielsweise durch Wahltarife und erweiterte
Möglichkeiten für Arzneimittel-Rabattverträge. Seitdem müssen Apo-
theken rabattierte Medikamente abgeben, wenn der Arzt auf dem Re-
zept ein wirkstoffgleiches Präparat zulässt. Die Techniker
Krankenkasse (TK) hat die neuen Spielräume der Reform zügig genutzt.

Die TK hat Rabattverträge mit vier namhaften großen und
mittelständischen Generika-Herstellern abgeschlossen, um ihre
Versicherten kosteneffizient mit qualitativ hochwertigen
Arzneimitteln zu versorgen. Die Patienten, die Rabattarzneimittel
erhalten, sparen in der Regel ebenfalls. Denn bei der Auswahl der
Firmen hat die TK auch darauf geachtet, dass möglichst viele
Arzneimittel zuzahlungsfrei sind. Die Vertragspartner sind AbZ-Pharma
GmbH, Aliud Pharma GmbH & Co. KG, betapharm Arzneimittel GmbH und
ratiopharm Arzneimittel GmbH.

Die TK hat für die gesamten Sortimente der vier Firmen Rabatte
ausgehandelt. Die Sonderkonditionen gelten für mehr als 4.300
Präparate. Die Verträge decken alle wesentlichen Wirkstoffe ab, mit
denen ein Großteil der klassischen Volkskrankheiten von
Herz-Kreislauf-Leiden bis zu Diabetes und Asthma behandelt werden
können. So ist auch sichergestellt, dass die Versicherten möglichst
in allen Apotheken mit den verordneten Präparaten versorgt werden und
weder Wartezeiten noch Lieferengpässe entstehen. Erste Erfahrungen
zeigen, dass auch die Ärzte das Rabattmodell positiv beurteilen, da
die Verträge nur wenige Firmen umfassen, nicht einzelne Wirkstoffe
einer Vielzahl unterschiedlichster Hersteller. Spezielle Arzt- und
Apotheker-Software unterstützt einen reibungslosen Ablauf. Generika
sind preisgünstige Arzneimittel mit erprobten, patentfreien
Wirkstoffen, die sich therapeutisch über einen langen Zeitraum
bewährt haben. Sie werden auch Nachahmerpräparate genannt.

Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber auch auf breiter
Basis Wahltarife ermöglicht. Um ihren Versicherten individuelle
Wahlalternativen zu bieten, bietet die TK neben Selbstbehalt- und
Beitragsrückzahlungstarifen unter anderem auch Tarife für
Chronikerprogramme an. Zudem bietet sie Kostenerstattungstarife an
für eine Höhererstattung der ambulanten ärztlichen Leistungen und für
eine Erstattung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen
(Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie). Das Thema Wahltarife
ist für die TK nicht neu. Als erste gesetzliche Kasse hatte sie 2003
einen Selbstbehalt entwickelt und erprobt ? mit positivem
Gesamtergebnis. Die begleitende wissenschaftliche Studie belegte,
dass die Teilnehmer am Modellvorhaben nicht auf notwendige
medizinische Leistungen verzichteten, sondern diese gezielter
nachfragten. Der Tarif trug sich selbst und hielt Geld im System der
solidarischen Krankenversicherung.

Nach Einschätzung der TK konterkariert der vom Gesetzgeber ab 2009
vorgesehene Gesundheitsfonds die wettbewerblichen Ansätze. Damit
würden Beiträge faktisch einheitlich festgelegt und Marktmechanismen
gebremst.

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6910
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Für Rückfragen:
Gabriele Baron
Tel.: 040 - 6909 - 1709,
Fax 040 - 6909 - 1353,
E-Mail: gabriele.baron@tk-online.de


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