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Im Falle eines Brandes: Elektronische Rauchmelder sind die modernen "Schutzengel" von heute

Geschrieben am 11-07-2007

Kassel (ots) - Mehr als 200.000 Brände fordern in Deutschland Jahr
für Jahr rund 600 Menschenleben und eine vielfach höhere Zahl an
Verletzten. Die allermeisten von ihnen - etwa 95 Prozent - fallen
aber nicht den Flammen, sondern den hochgiftigen Rauchgasen zum
Opfer. Das Tragische daran: Knapp 70 Prozent der Opfer werden nachts
im Schlaf überrascht. Rauch verbreitet sich lautlos und viel
schneller als das Feuer selbst. Er vernebelt Fluchtwege, versperrt
die Sicht und betäubt die Betroffenen in kürzester Zeit. Schon einige
wenige Atemzüge, durch die das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) in die
Lunge gelangt, sind tödlich.

Mit Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg (beide seit 2006), Hessen
(2005), Schleswig-Holstein, dem Saarland (beide 2004) sowie
Rheinland-Pfalz (2003) haben bislang sechs Bundesländer eine
Rauchmelderpflicht in ihren Bauordnungen verankert. Demnach sind bei
Neu- und Umbaumaßnahmen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als
Rettungswege dienen, mit Rauchmeldern auszustatten. Außer in
Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind auch Wohnungen bestehender
Gebäude bis zum Ablauf einer vorgegebenen Frist entsprechend
nachzurüsten. Und das aus gutem Grund: Rauchmelder signalisieren die
Entstehung eines Brandes mit einem schrillen Alarmsignal und wecken
die Schlafenden auch aus ihren tiefsten Träumen. So gewinnen die
Bewohner lebenswichtige Sekunden, um sich und ihre Angehörigen in
Sicherheit bringen zu können.

Brandschutz-Fachbetriebe bieten kompetenten Rat für mehr
Sicherheit

Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe bieten moderne Rauchmelder,
die entsprechend der Gerätenorm DIN EN 14604 geprüft sind. Hier
erfahren die Verbraucher auch, welche Geräte sich für ihr Haus oder
ihre Wohnung am besten eignen und was es dabei zu beachten gibt.
Darüber hinaus erhält man dort Tipps und Informationen zu
Feuerlöschern und weiteren Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutzes in den eigenen vier Wänden.

Die Adresse der nächstgelegenen Fachbetriebe und viele weitere
Hinweise bietet der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
(bvbf) auf seiner Internetseite unter www.bvbf-brandschutz.de. Und
die gute Nachricht zum Schluss: Arbeitskosten, die bei der
Instandhaltung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen
entstehen, sind seit dem vergangenen Jahr teilweise steuerlich
abzugsfähig.

Originaltext: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51999
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51999.rss2

Pressekontakt:
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel.: (0221) 42 58 12
E-Mail: presse@bvbf-brandschutz.de

Kontakt:

bvbf - Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 288 64 0
Fax: 0561 - 288 64 29
Internet: www.bvbf-brandschutz.de
Email: info@bvbf-brandschutz.de


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