Besonderer Vertreter der HVB erklärt: HVB-Vorstand verhindert Tätigkeit
Geschrieben am 13-07-2007 |
Bonn (ots) - Der Besondere Vertreter der HVB, Dr. Thomas Heidel, wird momentan durch den Vorstand der HVB an einer Erfolg versprechenden Aufnahme seiner Arbeit gehindert. Dr. Heidel, der Rechtsanwalt in der Bonner Sozietät Meilicke Hoffmann & Partner ist, wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juni 2007 zum sog. Besonderen Vertreter bestellt mit der Aufgabe insbesondere der Geltendmachung von Ersatzansprüchen der HVB gegen Unicredit, den HVB-Vorstand u.a. im Zusammenhang mit der Veräußerung der Bank Austria Creditanstalt AG ("BACA") an Unicredit.
Am Tag nach der Bestellung von Dr. Heidel zum Besonderen Vertreter ließ die HVB durch eine Sprecherin erklären, dass der Besondere Vertreter Zugang zu allen Unterlagen habe und alle Mitarbeiter befragen könne. Entgegen diesen Verlautbarungen, über die die Presse berichtete, erkennt der HVB-Vorstand die dem Besonderen Vertreter durch die Hauptversammlung verliehene Rechtsstellung nunmehr nicht mehr an und verweigert bislang sowohl den vom Besonderen Vertreter verlangen ungehinderten Zugang zu allen im Zusammenhang mit den von ihm geltend zu machenden Ersatzansprüchen stehenden Unterlagen, zu denen auch Interna der HVB gehören, als auch die Unterrichtung der HVB-Mitarbeiter in der verlangten Weise über Funktion und Unterrichtungsmöglichkeiten des Besonderen Vertreters. Der HVB-Vorstand begründet den Meinungswandel mit einer zunächst nur angekündigten und inzwischen angeblich tatsächlich erhobenen Anfechtungsklage von Unicredit gegen die am 27. Juni 2007 gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen und die Bestellung des Besonderen Vertreters. Obgleich der Besondere Vertreter erklärtermaßen im Interesse der HVB eine möglichst geräuschlose Erfüllung seiner Aufgabe anstrebt, sah er sich angesichts der geänderten und bislang nicht öffentlich gemachten Haltung des Vorstands gezwungen, zur Durchsetzung der mit seinem Amt verbundenen Befugnisse und Pflichten eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I zu beantragen, über die am 16. August 2007 mündlich verhandelt wird.
Originaltext: Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=67365 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_67365.rss2
Pressekontakt: Frau Sonja Brucherseifer - Sekretariat - Meilicke Hoffmann & Partner Rechtanwälte Partnerschaft mit Sitz in Bonn Registergericht Essen PR 233 Fon 49 - 228 - 72543-11 Fax 49 - 228 - 72543-20 heidel@meilicke-hoffmann.de www.meilicke-hoffmann.de
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