UN-Konvention im Europäischen Jahr der Chancengleichheit ratifizieren / Lebenshilfe fordert von Bundestag und Bundesrat schnelles Handeln beim Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderun
Geschrieben am 13-07-2007 |
Marburg (ots) - Mit dem Emirat Qatar hat jetzt das 100. Land die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen in New York unterzeichnet. Deutschland leistete seine Unterschrift bereits am 30. März und wollte damit ein klares Signal für die Gleichberechtigung behinderter Menschen setzen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßt diesen Schritt. Gleichzeitig fordert sie den Deutschen Bundestag und Bundesrat auf, das Übereinkommen noch in diesem Jahr, dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit, ohne Vorbehalt zu ratifizieren.
"Wir werden den Politikern auf die Finger schauen, ob sie es mit den Inhalten der Konvention ernst meinen", sagt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Das internationale Vertragswerk hätte, so die Lebenshilfe, auch erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung. So sind etwa das in Deutschland mangelnde integrative Bildungsangebot und der für behinderte Kinder übliche Weg in die Sonderschule mit der UN-Konvention nicht vereinbar. In der Konvention heißt es in Artikel 24 (Bildung): "... Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben ..."
Nach Angaben der Lebenshilfe lernten jedoch im Jahr 2003 deutschlandweit weniger als drei Prozent aller geistig behinderten Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern, über 97 Prozent der geistig behinderten Kinder besuchten damit eine Sonderschule. Das föderale Schulsystem führt obendrein dazu, dass ein geistig behindertes Kind im Bundesland A schlechtere Chancen auf eine integrative Beschulung hat als ein Kind im Bundesland B.
Die Lebenshilfe fordert daher für Eltern behinderter Kinder ein bundesweit gültiges Schul-Wahlrecht. Der sonderpädagogische Förderbedarf, auf den ein Kind mit Behinderung einen Anspruch hat, müsste dann in der Schule umgesetzt werden, in die das Kind auf Elternwunsch hin aufgenommen wird. Im Kindergarten werde dies heute schon vielerorts mit Erfolg praktiziert.
Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten
Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59287 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59287.rss2
Pressekontakt: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Anja de Bruyn Telefon 06421/491-128 Mail: anja.debruyn@lebenshilfe.de
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