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Handynutzer haftet nicht für Hacker-Attacken / Landgericht Augsburg: Kunde muss 14.000 Euro Handy-Rechnung nicht bezahlen - Handyfirma in der Beweispflicht

Geschrieben am 18-07-2007

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bild ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Gute Nachrichten für Handynutzer: Ein Mobilfunk-anbieter muss laut
einem aktuellen Gerichtsurteil nachweisen, dass ein Kunde Gespräche
für mehrere tausend Euro wirklich selbst angewählt hat. Das
Landgericht Augsburg hatte über die Klage einer Telefongesellschaft
zu entscheiden, die von einem Kunden fast 14.000 Euro für angebliche
Handygespräche mit teuren Sonderrufnummern, sogenannten
Mehrwertdiensten, gefordert hatte. Solche Nummern werden zum Beispiel
zur Abrechnung von Erotikangeboten oder Auskunftsdiensten genutzt.
Kostenpunkt: Oft mehrere Euro pro Minute.

Die Telefonfirma hatte behauptet, der Kunde hätte mehrere Tage und
Nächte lang praktisch ununterbrochen telefoniert. Der Kunde bestritt
dies allerdings vehement und vermutete stattdessen eine Manipulation
seines Telefons, zum Beispiel durch einen Hacker-Angriff via
Bluetooth.

Die zuständigen Richter bezweifelten, dass der Kunde innerhalb
weniger Tage, völlig abweichend von seinem sonst üblichen
Telefonverhalten, wirklich bewusst diese immensen Gebühren angehäuft
habe. Zudem folgte das Gericht der Aussage des Beklagten, in den
fraglichen Zeiten mit Freunden unterwegs gewesen zu sein.

Folgerichtig entschieden die Richter in diesem Fall zu Gunsten des
Kunden. Von großer Bedeutung ist allerdings, dass die Juristen wieder
dem Telefonanbieter die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der
erhobenen Forderung auferlegt haben - bislang hatte die
Rechtsprechung von den Kunden verlangt, nachzuweisen, dass sie die
abgerechneten Gespräche nicht geführt haben.

In diesem Fall kam auch noch erschwerend hinzu, dass der
Mobilfunkanbieter es auch unterlassen hatte, detaillierte Angaben zu
den Betreibern der Mehrwertdienste zu machen. Nicht zuletzt dadurch
sei "eine ordnungsgemäße Rechtsverteidigung für den Beklagten nicht
möglich", wie das Gericht ausführt.

Die Advocard Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop: "Das Urteil des
Landgerichts Augsburg ist ein erfreuliches Signal für mehr
Kundenfreundlichkeit in der Telekommunikationsbranche und erschwert
die unseriöse Geschäftemacherei mit teuren Servicenummern." Die
Rechtsexpertin rät trotzdem dazu, grundsätzlich alle eingehenden
Telefonrechnungen genau zu prüfen und zu archivieren. Im Streitfall
können diese Daten vor Gericht als wertvolle Beweismittel dienen.
Strittigen Rechnungen sollten Sie sofort schriftlich widersprechen
und im Zweifel anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19772
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Adelhelm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de


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