Werbeagenturen müssen mit Nachzahlungen in die Künstlersozialkasse rechnen / In gravierenden Fällen drohen 50.000 Euro Bußgeld
Geschrieben am 18-07-2007 |
München (ots) - Zahlreichen Werbeagenturen drohen erhebliche Nachzahlungen in die Künstlersozialkasse (KSK). Dies berichtet das Fachblatt W&V in seiner morgen erscheinenden Ausgabe (ET: 19.07.). Hintergrund ist die Neufassung des Künstlersozialversicherungsgesetzes, die am 15. Juni in Kraft trat. Künftig prüft die Deutsche Rentenversicherung mit ihren 3600 Kontrolleuren, ob die Werbeagenturen immer ihrer Pflicht, für Freiberufler und Publizisten Beiträge abzuführen, nachgekommen sind. Wer hier nachlässig vorgegangen ist, muss unter Umständen mehr als fünf Jahre rückwirkend Beiträge leisten und Bußgeld bis zu 50.000 Euro bezahlen. "Da braut sich was zusammen", so der auf das Thema KSK spezialisierte Rechtsanwalt Andri Jürgensen in W&V.
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