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Werbeagenturen müssen mit Nachzahlungen in die Künstlersozialkasse rechnen / In gravierenden Fällen drohen 50.000 Euro Bußgeld

Geschrieben am 18-07-2007

München (ots) - Zahlreichen Werbeagenturen drohen erhebliche
Nachzahlungen in die Künstlersozialkasse (KSK). Dies berichtet das
Fachblatt W&V in seiner morgen erscheinenden Ausgabe (ET: 19.07.).
Hintergrund ist die Neufassung des
Künstlersozialversicherungsgesetzes, die am 15. Juni in Kraft trat.
Künftig prüft die Deutsche Rentenversicherung mit ihren 3600
Kontrolleuren, ob die Werbeagenturen immer ihrer Pflicht, für
Freiberufler und Publizisten Beiträge abzuführen, nachgekommen sind.
Wer hier nachlässig vorgegangen ist, muss unter Umständen mehr als
fünf Jahre rückwirkend Beiträge leisten und Bußgeld bis zu 50.000
Euro bezahlen. "Da braut sich was zusammen", so der auf das Thema KSK
spezialisierte Rechtsanwalt Andri Jürgensen in W&V.

Originaltext: w&v werben und verkaufen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6755
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6755.rss2

Pressekontakt:
Peter Hammer

W&V Werben & Verkaufen
Ressortleiter Agenturen

Tel. 089 / 54 852 - 134


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