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BARMER: Keine Verlängerung der Friedenspflicht

Geschrieben am 20-07-2007

Wuppertal (ots) - Derzeit herrscht bei Apothekern und Versicherten
Verunsicherung, welche der zwischen Kassen und
Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträge sofort oder erst
später umgesetzt werden müssen.

Für die Rabattverträge der BARMER endete die so genannte
Friedenspflicht in den Apotheken mit dem 30. Juni 2007. Für eine
Verlängerung der Friedenspflicht sah die BARMER keine Veranlassung,
weil die BARMER bei ihren Arzneimittel-Kooperationsverträgen auf das
Vollsortiment der jeweiligen Hersteller gesetzt hat.

Neben den bestehenden generischen Rabattpartnerschaften mit ALIUD,
betapharm, Merck dura und der Q-Pharm (Juta Pharm) sind zum
01.04.2007 weitere Vereinbarungen mit HEXAL und STADApharm
geschlossen worden. Die Verträge mit den "Vollsortimentern"
erleichtern die Verordnung der Ärzte, die Abgabe der Apotheker und
sichern den Patienten eine gute Qualität sowie Kontinuität in der
Arzneimittelverordnung. "Mit unseren Partnern ist die Versorgung der
Patienten sichergestellt", erklärt Birgit Fischer, stellvertretende
Vorstandsvorsitzende der BARMER. "Wir halten es in der täglichen
Praxis für schier unmöglich, wenn Ärzte oder Apotheker vor Verordnung
bzw. Abgabe prüfen sollen, ob und welche einzelnen
Medikamentengruppen unterschiedlicher Kassen rabattiert sind", so
Fischer weiter. Zusätzlich hat die BARMER dafür gesorgt, dass alle
notwendigen Informationen inzwischen in der Apothekensoftware
aufgespielt wurden. Außerdem bereitet die hausärztliche
Vertragsgemeinschaft eine spezielle Software für die hausärztliche
Praxis vor, die unter anderem ebenfalls die Rabattvereinbarungen
abbilden wird.

Originaltext: Barmer Ersatzkasse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8304
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8304.rss2

Für Rückfragen:
BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018 500 99 14 21


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