Westdeutsche Zeitung: BGH-Urteil zu: Geständnis vor V-Mann = von Peter Kurz
Geschrieben am 26-07-2007 |
Düsseldorf (ots) - Ein als Privatmann getarnter Polizist erschleicht sich das Vertrauen des Verdächtigen und kommt so an dessen Geständnis. Der Mann wird verurteilt, der Gerechtigkeit ist Genüge getan. Wie kommt da der Bundesgerichtshof dazu, das Urteil in dem Wuppertaler "Mallorca-Mord"-Prozess aufzuheben? Haben wir nicht schon ganz andere Diskussionen erlebt als darüber nachgedacht wurde, ob Ermittler nicht auch Folter einsetzen dürfen? Verglichen damit ist eine listige Ermittlungstaktik doch geradezu sympathisch. Doch in jeder List steckt nicht nur Raffinesse, sondern auch etwas Verschlagenes. Es geht etwas nicht mit rechten Dingen zu. Und wenn es nicht mit rechten Dingen zugeht in einem Verfahren, das doch rechtsstaatlich sein soll, muss man stutzig werden. Es ist ein eherner Grundsatz eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, dass sich kein Beschuldigter selbst belasten muss. Und dass aus seinem Schweigen keine negativen Schlüsse gezogen werden dürfen. Eben deshalb steht am Anfang jeder Beschuldigtenvernehmung der Hinweis auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Dieses Recht wird ausgehebelt, wenn der Betroffene durch Täuschung zur selbst belastenden Aussage gebracht wird. Aber wir haben doch ein Geständnis, der Mann hat die Tat, der das damals 15-jährige Mädchen zum Opfer fiel, zugegeben wie kann die Justiz ihn da laufenlassen? Und wie erklärt man das den Angehörigen des zu Tode gekommenen Opfers? Aus der Opferperspektive ist das wohl in der Tat nicht zu verstehen. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Aufklärung im erneuten Prozess vielleicht ja doch noch gelingt. Der Versuch einer Erklärung kann nur aus einer weiter entfernteren Perspektive Erfolg haben. Hätte der Bundesgerichtshof grünes Licht für eine solche Ermittlungsmethode gegeben, so hätte das eine fatale Signalwirkung gehabt. Generell hätte das Recht jedes Verdächtigen, sich nicht selbst belasten zu müssen, Schaden genommen. "Die Strafverfolgung zwingt nicht zur Aufklärung der Tat um jeden Preis", sagte Bundesrichter Klaus Tolksdorf gestern. Das kann im Einzelfall zu einem schreiend ungerechten Prozessausgang führen. Doch am Ende garantiert eine solche konsequente Haltung die Rechtsstaatlichkeit unseres Strafverfahrens insgesamt.
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