Südwest Presse: Kommentar zur Landtags-SPD
Geschrieben am 26-07-2007 |
Ulm (ots) - Es gibt Urteile, aus denen auch die Verlierer noch ein Stück Genugtuung ziehen dürfen. Das gestrige des Staatsgerichtshofs gehört nicht dazu. Ute Vogt und mit ihr die Landtags-SPD sind vielmehr voll aufgelaufen mit ihrem Begehren, die Parlamentsmehrheit gegen den beantragten Untersuchungsausschuss zum so genannten Baden-Deal als verfassungswidrig einzustufen. Wer in dem Urteil eine grobe Missachtung des Minderheitenrechts der Opposition, gar einen Schlag gegen den Parlamentarismus sieht, irrt. Vielmehr haben die Richter mit ihrem sehr grundsätzlichen Votum nur erfreulich deutlich gemacht, dass zur funktionierenden Gewaltenteilung in der Demokratie eben auch ein Kernbereich der Exekutive gehört. Solange die Regierung sich wie im vorliegenden Fall noch auf dem Weg zu einer Entscheidung befindet, kann die Legislative, das Parlament, nicht gleichzeitig versuchen, die Entscheidungsfindung mit den strafprozessualen Zwangsmitteln eines Untersuchungsausschusses zu beeinflussen. Kontrollieren statt Mitregieren lautet die verfassunsgsrechtliche Vorgabe für das Parlament, insbesondere für die Opposition, so sehr das schmerzen mag. Die Grünen waren klüger. Die blutige Nase vor Gericht haben sich die Sozialdemokraten allein geholt. Für ihre Landes- und Fraktionsvorsitzende Ute Vogt, die den Weg in die Sackgasse gewiesen hatte, wird es nicht leichter.
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