Paritätischer fordert: Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe müssen an steigende Preise angepasst werden
Geschrieben am 31-07-2007 |
Berlin (ots) - Eine deutliche Erhöhung des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der angekündigten drastischen Preiserhöhungen für Lebensmittel. Die jährliche Fortschreibung der Hartz-IV-Regelsätze müsse sich wieder an den Lebenshaltungskosten orientieren und nicht an der Entwicklung des Rentenwerts, wie derzeit praktiziert.
Die Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze aufgrund der Rentenentwicklung bedeute, dass diese durch Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor bis mindestens 2009 faktisch eingefroren seien, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. "Drastisch steigende Preise bei gleichbleibenden Leistungen führen zu noch mehr Armut und Unterversorgung."
Bereits heute ist nach Berechnungen des Paritätischen der Regelsatz bei Hartz IV um rund 20 Prozent zu niedrig bemessen, um Grundbedürfnisse wenigstens auf bescheidenstem Niveau abdecken zu können.
Nach einer Expertise des Verbandes wird bei gegebener Rechtslage die Kaufkraft der Hartz-IV-Leistungen zudem drastisch abnehmen. Die steigenden Lebenshaltungskosten werden danach dafür sorgen, dass die Regelsätze von derzeit 347 Euro für einen Erwachsenen und 208 Euro für ein Kind bis 2012 nur noch rund 316 beziehungsweise 190 Euro wert sein werden.
"Während Politik und Wirtschaft den Aufschwung feiern, werden Millionen Hilfebedürftiger immer weiter ins Abseits gedrängt", sagte Schneider. "Die derzeitige Empörung über die Preiserhöhungen wird den verantwortlichen Politikern hoffentlich endlich die Augen öffnen."
Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, eine künftige Anpassung der Regelsätze an die Lebenshaltungskosten sicherzustellen.
Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2
Ansprechpartnerin: Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304
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