Arbeitslosengeld II reicht nicht für gesunde Kinderernährung
Geschrieben am 01-08-2007 |
Bonn (ots) - Das Arbeitslosengeld II reicht nicht aus, um Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro täglich. Selbst beim Discounter muss man jedoch im Schnitt 4,68 Euro hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes steht Empfängern von Arbeitslosengeld II heute ein Betrag von 347 Euro pro Monat zur Verfügung. Für Kinder gibt es pauschal 60 Prozent dieses Regelsatzes, für Jugendliche 80 Prozent. "Rund ein Drittel dieser Summe veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung, Getränke und Tabakwaren", erklärt Dr. Mathilde Kersting, stellvertretende Leiterin des FKE. "Das sind 2,57 Euro täglich für Kinder und 3,42 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren. Damit lässt sich nach unseren Erkenntnissen eine ausgewogene Ernährung nicht realisieren."
Die FKE-Forscher haben die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln erhoben, die für die gesunde Ernährung benötigt werden. Anhand dieser Daten berechneten sie die Kosten für die so genannte "Optimierte Mischkost". Dabei handelt es sich um ein vom FKE entwickeltes Konzept, das eine gesunde Ernährung zu vergleichsweise günstigen Preisen gewährleisten soll. "Für vier- bis sechsjährige Kinder reichen die veranschlagten 2,57 Euro gerade aus - allerdings auch nur, wenn die Lebensmittel beim Discounter gekauft werden", resümiert Mathilde Kersting. "In normalen Supermärkten muss man durchschnittlich 3,86 Euro hinblättern." Ein Fünfzehnjähriger, der sich ausgewogen ernähren möchte, verzehrt im Schnitt gar Lebensmittel im Wert von 4,68 Euro täglich (Discounter) bzw. 7,44 Euro (Supermarkt).
Originaltext: Universität Bonn Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52098 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_52098.rss2
Pressekontakt: Privatdozentin Dr. Mathilde Kersting Forschungsinstitut für Kinderernährung an der Universität Bonn Telefon: 0231/79-221018 E-Mail: kersting@fke-do.de
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