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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug: Zu den jüngsten Ermittlungen gegen Journalisten:

Geschrieben am 03-08-2007

Frankfurt/Oder (ots) - Schon mit dem Urteil zum Fall "Cicero" hat
das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Veröffentlichung
eines Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten nicht ausreicht, um
den Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen. Davon
müsste eigentlich auch der Jurist Kauder Kenntnis haben. Andererseits
beklagte schon Trauerspiel-Autor Schiller, dass manchmal bewusst die
Schelte und die Strafe auf den Falschen zielen: "Auf den Sack schlägt
man, den Esel meint man."

Originaltext: Märkische Oderzeitung
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Märkische Oderzeitung
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