WAZ: Bundesregierung will Gehälter von 36 Millionen Arbeitnehmern zentral speichern / Datenschützer laufen Sturm gegen neues Mega-Datensammel-Gesetz
Geschrieben am 05-08-2007 |
Essen (ots) - Die Landesdatenschützer laufen Sturm gegen ein geplantes neues Mega-Datensammel-Projekt der schwarz-roten Bundesregierung, bei dem alle Gehälter von 36 Millionen Arbeitnehmern und Beamten zentral gespeichert werden. Arbeitgeber sollen künftig laut Gesetzentwurf "Elektronischer Einkommensnachweis (ELENA)" statt schriftlicher Einkommensnachweise alle Sozial- und Lohndaten elek-tronisch einer Würzburger Zentraldatei melden: Urlaubsgeld, Überstunden, Zahl der Arbeitsstunden, einbehaltene Pfändungsbeträge, das vereinbarte Arbeitsentgelt und Zuschläge. Bei jedem Antrag eines Bürgers auf staatliche Hilfe, etwa auf Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Erziehungsgeld sollen die Sozialbehörden und Gerichte die Daten abrufen - die Regierung rechnet mit 20 Millionen Anfragen pro Jahr. Jeder Abfrage muss der betroffene Bürger zustimmen. Mit ELENA will das Bundeswirtschaftsministerium den Ämtern und Arbeitgebern Bürokratiekosten ersparen. Bezahlen sollen die Abfragekosten die Hilfe suchenden Bürger allerdings selbst: Zehn Euro kostet dies laut Gesetzentwurf für drei Jahre. Gespeichert werden die Daten "bis zu 80 Jahre nach der Geburt". Die Datenschützer allerdings sehen die Persönlichkeitsrechte der Bürger durch die Massendatei erheblich verletzt. "Das Projekt ELENA sollte beerdigt werden, da es verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist", sagte die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol der WAZ. "Das vorsorgliche Speichern der Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten für Zwecke der Sozialverwaltung ist unverhältnismäßig, da die meisten Daten gar nicht benötigt werden." Zudem sei damit zu rechnen, dass "bei einer solchen auf Vorrat angelegten Datenbank sehr bald auch weitere staatliche Stellen für ganz andere Zwecke zugreifen wollen". Geplant ist der Zugriff im Gesetzentwurf, der im Herbst verabschiedet werden soll, schon für Richter, die über Prozesskostenhilfe oder Unterhaltsstreitigkeiten im Scheidungsfall zu entscheiden haben. Die Datenschützer befürchten aber, dass die Einkommensdaten bald auch von Finanzämtern, von Schul- und Jugendämtern für die Berechnung der Kindergartengebühr oder von Richtern für die Bemessung der Strafzahlung verlangt werden. Ausdrücklich verboten ist im Entwurf nur, dass Arbeitgeber von Bewerbern den Abruf seiner Jobgeschichte verlangen, und dass Banken mit Hilfe der Einkommensdaten die Kreditwürdigkeit überprüfen.
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
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