ots.Audio: Schutz für Hinterbliebene: Waisenrente sichert Existenz
Geschrieben am 06-08-2007 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -
Der Tod eines oder gar beider Elternteile ist ein schwerer Schicksalsschlag. Neben allen Problemen, die dadurch entstehen, fällt auch zum Teil die finanzielle Absicherung der Kinder weg. Um diese Situation zu mildern gibt es die Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird aus der Versicherung des verstorbenen Elternteils gezahlt und soll den weggefallenen Unterhaltsanspruch ersetzen. Voraussetzung für eine Waisenrente ist, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Dazu Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton, 25 sec. "Wir unterscheiden zwischen Voll- und Halbwaisenrente: Eine Vollwaisenrente wird beim Tod beider Eltern gezahlt und beträgt rund 20 Prozent der Ansprüche beider Eltern, eine Halbwaisenrente nur rund 10 Prozent des Rentenanspruches eines verstorbenen Elternteils. In beiden Fällen wird allerdings ein besonderer individueller Zuschlag hinzugerechnet."
Nicht nur leibliche Kinder, sondern auch adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder haben einen Waisenrentenanspruch, ferner auch Enkel und Geschwister, die allerdings im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen gewesen sein müssen. Die Waisenrente wird auf jeden Fall bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, in einigen Fällen aber auch darüber hinaus, so Theil:
O-Ton, 36 sec. "Darüber hinaus nur, wenn die Waise eine Ausbildung, etwa eine Lehre oder eine Studium, nachweisen kann, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder auch wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann. Dann wird die Rente maximal bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. War die Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen, kann die Waisenrente auch noch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, allerdings nur so lange, wie die Dienstzeit gedauert hat und auch dann nur, wenn aktuell noch eine Ausbildung besteht."
Um die Rente zu erhalten, muss die Waise sie beim zuständigen Versicherungsträger beantragen:
O-Ton, 17 sec. "Zuständig ist der Versicherungsträger, bei dem der oder die Verstorbene versichert war. Die Rente kann übrigens nicht länger als 12 Monate rückwirkend gezahlt werden. Bei minderjährigen Waisen sind übrigens die gesetzlichen Vertreter zur Antragstellung berechtigt."
Wenn man in der Berufsausbildung ist und Geld verdient, verhält es sich etwas anders. Grundsätzlich wird eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet, aber dabei sind drei Dinge zu beachten:
O-Ton, 50 sec. "Erstens: Die Einkommensanrechnung erfolgt erst ab dem 18. Lebensjahr. Zweitens: Es gibt Freibeträge, die bei rund 460 Euro monatlich in den alten und rund 400 Euro monatlich in den neuen Bundesländern sich bewegen. Und Drittens: Nicht das gesamte Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird angerechnet, sondern nur 40 Prozent davon. Zur Erläuterung ein Beispiel: Eine Waise, die in München wohnt hat zusätzlich 600 Euro monatlich an Arbeitseinkommen. Abzüglich des Freibetrages von 460 Euro bleiben 140 Euro übrig. 40 Prozent davon - also von diesen 140 Euro - werden auf die Waisenrente angerechnet, das sind dann rund 56 Euro monatlich."
Diese Anrechnung kann folglich dazu führen, dass die Waisenrente in geringerer Höhe gezahlt wird, oder die Zahlung sogar ganz ruht. Es wird daher dringend empfohlen, sich bei Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder in den wohnortnahen bundesweiten Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung über die Auswirkungen zu informieren. Diese helfen übrigens auch bei der Antragstellung. Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail: gabriele.chlopczik@drv- bund.de
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