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ots.Audio: Schutz für Hinterbliebene: Waisenrente sichert Existenz

Geschrieben am 06-08-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Der Tod eines oder gar beider Elternteile ist ein schwerer
Schicksalsschlag. Neben allen Problemen, die dadurch entstehen, fällt
auch zum Teil die finanzielle Absicherung der Kinder weg. Um diese
Situation zu mildern gibt es die Waisenrente der gesetzlichen
Rentenversicherung. Sie wird aus der Versicherung des verstorbenen
Elternteils gezahlt und soll den weggefallenen Unterhaltsanspruch
ersetzen. Voraussetzung für eine Waisenrente ist, dass der
Verstorbene mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung gezahlt hat. Dazu Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton, 25 sec.
"Wir unterscheiden zwischen Voll- und Halbwaisenrente: Eine
Vollwaisenrente wird beim Tod beider Eltern gezahlt und beträgt rund
20 Prozent der Ansprüche beider Eltern, eine Halbwaisenrente nur rund
10 Prozent des Rentenanspruches eines verstorbenen Elternteils. In
beiden Fällen wird allerdings ein besonderer individueller Zuschlag
hinzugerechnet."

Nicht nur leibliche Kinder, sondern auch adoptierte Kinder, Stief-
und Pflegekinder haben einen Waisenrentenanspruch, ferner auch Enkel
und Geschwister, die allerdings im Haushalt des Verstorbenen
aufgenommen gewesen sein müssen. Die Waisenrente wird auf jeden Fall
bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, in einigen Fällen aber auch darüber
hinaus, so Theil:

O-Ton, 36 sec.
"Darüber hinaus nur, wenn die Waise eine Ausbildung, etwa eine Lehre
oder eine Studium, nachweisen kann, ein freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr leistet oder auch wegen einer Behinderung nicht
selbst für sich sorgen kann. Dann wird die Rente maximal bis zum 27.
Lebensjahr gezahlt. War die Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst
unterbrochen, kann die Waisenrente auch noch über das 27. Lebensjahr
hinaus gezahlt werden, allerdings nur so lange, wie die Dienstzeit
gedauert hat und auch dann nur, wenn aktuell noch eine Ausbildung
besteht."

Um die Rente zu erhalten, muss die Waise sie beim zuständigen
Versicherungsträger beantragen:

O-Ton, 17 sec.
"Zuständig ist der Versicherungsträger, bei dem der oder die
Verstorbene versichert war. Die Rente kann übrigens nicht länger als
12 Monate rückwirkend gezahlt werden.
Bei minderjährigen Waisen sind übrigens die gesetzlichen Vertreter
zur Antragstellung berechtigt."

Wenn man in der Berufsausbildung ist und Geld verdient, verhält es
sich etwas anders. Grundsätzlich wird eigenes Einkommen auf die
Waisenrente angerechnet, aber dabei sind drei Dinge zu beachten:

O-Ton, 50 sec.
"Erstens: Die Einkommensanrechnung erfolgt erst ab dem 18.
Lebensjahr.
Zweitens: Es gibt Freibeträge, die bei rund 460 Euro monatlich in den
alten und rund 400 Euro monatlich in den neuen Bundesländern sich
bewegen.
Und Drittens: Nicht das gesamte Einkommen, das über diesen
Freibeträgen liegt, wird angerechnet, sondern nur 40 Prozent davon.
Zur Erläuterung ein Beispiel: Eine Waise, die in München wohnt hat
zusätzlich 600 Euro monatlich an Arbeitseinkommen. Abzüglich des
Freibetrages von 460 Euro bleiben 140 Euro übrig. 40 Prozent davon -
also von diesen 140 Euro - werden auf die Waisenrente angerechnet,
das sind dann rund 56 Euro monatlich."

Diese Anrechnung kann folglich dazu führen, dass die Waisenrente
in geringerer Höhe gezahlt wird, oder die Zahlung sogar ganz ruht. Es
wird daher dringend empfohlen, sich bei Aufnahme einer Beschäftigung
unverzüglich beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder in den
wohnortnahen bundesweiten Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung über die Auswirkungen zu informieren. Diese helfen
übrigens auch bei der Antragstellung. Weitere Informationen gibt es
an dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon:
+49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
gabriele.chlopczik@drv- bund.de


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