Pflichtthema Künstlersozialversicherung: Haufe stellt kostenlose Informationen zur Künstlersozialabgabe zur Verfügung
Geschrieben am 07-08-2007 |
Freiburg (ots) - Viele Betriebe sind seit Jahren verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu bezahlen und wissen das gar nicht. Künstlersozialabgaben sind auf solche Zahlungen zu entrichten, die für künstlerische oder publizistische Leistungen gegenüber selbstständigen Künstlern oder Publizisten erbracht werden. Solche Leistungen sind beispielsweise die eines Webdesigners, Layouters, Texters oder Fotografen und können somit in nahezu jedem Unternehmen eine Rolle spielen.
Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung nun bei allen Unternehmen und Betrieben, ob diese die Abgabe korrekt ausgeführt haben. Die Betriebe werden schriftlich aufgefordert, versäumte Zahlungen aus den letzten fünf Jahren nachzumelden. Wer dieser Aufforderung nicht binnen vier Wochen nachkommt, dem drohen hohe Nachzahlungen auf Schätzbasis, Nachprüfungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Haufe bietet unter http://www.haufe.de/personal/service allen interessierten Unternehmen eine FAQ-Liste an, die als pdf-Dokument gratis zum Download bereit steht. Darin wird beispielsweise erklärt, wie die Künstlersozialabgabe zu entrichten ist und dass sich Unternehmer selbst bei der Künstlersozialkasse melden sollten und nicht warten sollten, bis sie von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben werden.
Originaltext: Haufe Mediengruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2
Pressekontakt: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Oliver Kaiser Tel. 0761-3683-975 Fax 0761-3683-900 E-Mail: pressestelle@haufe.de Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de
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