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Schadensersatzklage gegen GPC Biotech AG wegen irreführender Kapitalmarktinformation - Antrag auf US-Sammelklage gestellt

Geschrieben am 07-08-2007

München / New York (ots) - Im Zusammenhang mit der Verzögerung bei
der Zulassung des Krebsmedikaments "Satraplatin" in den USA und dem
darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des Unternehmens GPC Biotech AG
(Martinsried b. München) hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte
Münchner Anwaltskanzlei gemeinsam mit ihrem New Yorker
Kooperationspartner Shalov Stone Bonner & Rocco LLP am Montag, dem
06. August 2007 beim "United States District Court for the Southern
District of New York" eine US-Sammelklage gegen die GPC Biotech AG
eingereicht. Die Sammelklage schließt alle Anleger ein, die zwischen
dem 05. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 Aktien der beklagten
Gesellschaft erworben hatten. In der Klage wird GPC Biotech
vorgeworfen, die Anleger in dem Klagezeitraum unvollständig über den
Fortgang bei der Entwicklung des Krebsmedikaments Satraplatin, von
dem sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen USD
erhofft hatte, informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften
verletzt zu haben.

Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde
Food and Drug Administration (FDA) die Empfehlung gegeben, die
Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie
ab-zuwarten, bevor entschieden wird, ob Satraplatin die Zulassung
erhalten kann. Das Unternehmen zog daraufhin den Zulassungsantrag auf
beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück. Der Kurs der GPC
Biotech-Aktie war anschließend massiv eingebrochen, da der Markt
aufgrund der früheren positiven Aussagen des Unternehmens von einer
Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen war.

"Unserer Einschätzung nach hat die GPC Biotech AG insbesondere
nicht darauf hingewiesen, dass die FDA bereits vor dem 24. Juli 2007
Bedenken hinsichtlich der angewandten Methode in der fraglichen
Studie geäußert hatte", so Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner bei
Rotter Rechtsanwälte. Wie unter anderem das US-Nachrichtenmagazin
"Forbes" am 25. Juli 2007 berichtet hat, hatte die FDA in der
entscheidenden Sitzung mit Vertretern von GPC Biotech am 24. Juli
2007 dem Unternehmen mehrfach deutlich gemacht, bereits früher
Hinweise erteilt zu haben, dass die in der Studie angewandte Methode
keine Gültigkeit beanspruchen könne.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapi-talanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland
und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter
Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren
beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter
Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische
und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer,
Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche
Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten
Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro.
Weitere Informationen unter www.rrlaw.de

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61719
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_61719.rss2

Pressekontakt:
Northoff.Com Public Relations, Frankfurt/Main
Samir Dikic, Telefon: +49 (0)69 952977-00, Fax -10,
E-Mail: rotter@northoff.com

Rotter Rechtsanwälte, München:
Bernd Jochem, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: mail@rrlaw.de


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