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BPI-Pressemitteilung: Klarstellung zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie

Geschrieben am 08-08-2007

Berlin (ots) - Zu den Äußerungen der Spitzenverbände der
Krankenkassen vom 7. August 2007 über die Gründung einer neuen
Schlichtungs- und Schiedsstelle zur freiwilligen Selbstkontrolle der
Pharmaindustrie stellt der Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie (BPI) fest:

1. Der BPI initiiert die Gründung einer neuen Schlichtungs- und
Schiedsstelle zur Freiwilligen Selbstkontrolle der
pharmazeutischen Industrie. Diese neue vom BPI unabhängige
Schlichtungs- und Schiedsstelle verfolgt die gleichen
materiellrechtlichen Grundsätze wie der FSA.

2. Der gesetzliche Handlungsrahmen ist Leitlinie des BPI. Der
Umgang mit den Fachkreisen ist durch das Heilmittelwerbegesetz
(HWG) und das Arzneimittelgesetz (AMG) in Deutschland
eindeutig geregelt. Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der
Korruption" wurden u. a. die Bestimmungen zur Vorteilsannahme
und Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch (StGB) erweitert
und verschärft.

3. Schwerpunkt einer Freiwilligen Selbstkontrolle sollte nach
Vorstellung des BPI, neben der Selbstkontroll-,
Schlichtungs- und Schiedstätigkeit, eine Beratungs- und
Mediationsfunktion sein. Zielrichtung ist dabei die Vermeidung
von Aktivitäten gegenüber den medizinischen Fachkreisen
(Ärzte und Apotheker) in Hinblick auf irreführende
Informationen und Korruptionstatbestände.

4. Der seit 1981 bestehende "Kodex der Mitglieder des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V." wird
entsprechend verbindlich und sanktionsbewehrt angepasst. Die
BPI-Mitgliedsunternehmen werden sich bei allen Maßnahmen in
der Vermittlung von Informationen und in der Zusammenarbeit
mit den Fachkreisen an dem anerkannten BPI-Verhaltenskodex
orientieren und diesen umsetzen.

5. Der BPI hat es jenen Mitgliedsunternehmen, die
verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr bringen,
freigestellt dem FSA oder einer neuen Schlichtungs- und
Schiedsstelle zur freiwilligen Selbstkontrolle der
Pharmaindustrie verpflichtend beizutreten. Bis Ende 2007
bleiben alle jene Unternehmen Mitglied im FSA, die ihren
Austritt aus diesem bis zum 30. Juni 2007 erklärt haben.

Fazit: Das Krankenkassen-Sommergetöse entbehrt jeder sachlichen
Grundlage und basiert auf schlecht recherchiertem und falschem
Zahlenmaterial.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir,
Tel. 030/27909-131,
wstrassmeir@bpi.de


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