BPI-Pressemitteilung: Klarstellung zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie
Geschrieben am 08-08-2007 |
Berlin (ots) - Zu den Äußerungen der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 7. August 2007 über die Gründung einer neuen Schlichtungs- und Schiedsstelle zur freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie stellt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fest:
1. Der BPI initiiert die Gründung einer neuen Schlichtungs- und Schiedsstelle zur Freiwilligen Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie. Diese neue vom BPI unabhängige Schlichtungs- und Schiedsstelle verfolgt die gleichen materiellrechtlichen Grundsätze wie der FSA.
2. Der gesetzliche Handlungsrahmen ist Leitlinie des BPI. Der Umgang mit den Fachkreisen ist durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Arzneimittelgesetz (AMG) in Deutschland eindeutig geregelt. Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" wurden u. a. die Bestimmungen zur Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch (StGB) erweitert und verschärft.
3. Schwerpunkt einer Freiwilligen Selbstkontrolle sollte nach Vorstellung des BPI, neben der Selbstkontroll-, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit, eine Beratungs- und Mediationsfunktion sein. Zielrichtung ist dabei die Vermeidung von Aktivitäten gegenüber den medizinischen Fachkreisen (Ärzte und Apotheker) in Hinblick auf irreführende Informationen und Korruptionstatbestände.
4. Der seit 1981 bestehende "Kodex der Mitglieder des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V." wird entsprechend verbindlich und sanktionsbewehrt angepasst. Die BPI-Mitgliedsunternehmen werden sich bei allen Maßnahmen in der Vermittlung von Informationen und in der Zusammenarbeit mit den Fachkreisen an dem anerkannten BPI-Verhaltenskodex orientieren und diesen umsetzen.
5. Der BPI hat es jenen Mitgliedsunternehmen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr bringen, freigestellt dem FSA oder einer neuen Schlichtungs- und Schiedsstelle zur freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie verpflichtend beizutreten. Bis Ende 2007 bleiben alle jene Unternehmen Mitglied im FSA, die ihren Austritt aus diesem bis zum 30. Juni 2007 erklärt haben.
Fazit: Das Krankenkassen-Sommergetöse entbehrt jeder sachlichen Grundlage und basiert auf schlecht recherchiertem und falschem Zahlenmaterial.
Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2
Pressekontakt: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de
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