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Techniker Krankenkasse bietet sanfte Medizin

Geschrieben am 10-08-2007

Hamburg (ots) - Immer mehr Menschen vertrauen alternativen
Heilmethoden. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat deshalb einen
Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte
abgeschlossen, damit sich ihre Versicherten homöopathisch behandeln
lassen können. Außerdem plant die TK einen Wahltarif, bei dem sie die
Kosten für Medikamente der Pflanzenheilkunde, Anthroposophie und
Homöopathie erstattet.

"Mit den Angeboten zur homöopathischen Versorgung kommen wir dem
Wunsch vieler Kunden nach, neben der so genannten Schulmedizin auch
alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen zu können", erklärt
TK-Gesundheitsexperte Dr. Torsten Hecke. Der Vertrag der TK umfasst
eine ausführliche Erstanamnese, also eine umfassende Befragung des
Arztes zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Patienten (so genannte
Anamnese), notwendige Folgeanamnesen, die Arzneimittelauswahl sowie
bei Bedarf kürzere homöopathische Beratungen. Voraussetzung ist, dass
sich die Versicherten bei einem niedergelassenen Arzt behandeln
lassen, der ein Homöopathie-Diplom oder eine vergleichbare anerkannte
Qualifikation nachweisen kann. Falls es notwendig ist, kann die
Therapie auch in ausgewählten Krankenhäusern und Rehakliniken
fortgesetzt werden. Die TK bietet diese homöopathische Versorgung
derzeit in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an.

Darüber hinaus plant die TK, einen Wahltarif für Arzneimittel der
besonderen Therapierichtungen auf den Markt zu bringen. "Damit
erhalten die Versicherten die Möglichkeit, ihren
Krankenversicherungsschutz stärker als bisher nach ihren persönlichen
Bedürfnissen auszurichten", sagt Anne-Kathrin Klemm, Leiterin des
Projektes "Wahltarife" bei der TK. Wer sich für diesen Tarif
entscheidet, dem bezahlt die Kasse 90 Prozent des Arzneimittelpreises
für apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige
Medikamente der Homöopathie, Pflanzenheilkunde und Anthroposophie.
Der Wahltarif muss noch vom Bundesversicherungsamt als zuständiger
Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Eine Entscheidung erwartet die TK
in Kürze.

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
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Für Rückfragen: Michael Schmitz, Pressestelle
Tel. 040 - 6909 - 1191,
Fax 040 - 6909 - 1353,
E-Mail: m.schmitz@tk-online.de


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