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ots.Audio: Berufsstarter - Rentenschutz von Anfang an

Geschrieben am 13-08-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Der Herbst ist wieder für viele Schulabgänger mit dem Einstieg in
den ersten Job verbunden. Berufsanfänger sind vom ersten Tag an
sozial abgesichert - auch in der gesetzlichen Rentenversicherung,
sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton, 24 sec.
"Jobstarter sind vom ersten Tag, mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung
sozialversichert, also in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-,
Pflege- und Unfallversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung
ist ein sehr wichtiger Teil davon. Sie sorgt vor allem für Sicherheit
im Alter - durch eine Rente, deren Höhe sich nach den im gesamten
Berufsleben gezahlten Beiträgen richtet."

Normalerweise muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge
einzahlen, bevor man Anspruch auf eine Rente hat. Berufsanfänger sind
jedoch bereits vom ersten Arbeitstag an umfassend geschützt:

O-Ton, 34 sec.
"Im ersten Berufsjahr sind sie gegen Arbeitsunfälle, ab dem zweiten
Jahr auch gegen Freizeitunfälle sowie schwere Krankheiten geschützt.
Eine medizinische Rehabilitation kann geleistet werden, wenn bereits
sechs Beitragsmonate vorhanden sind. Daneben bietet die
Rentenversicherung auch berufsfördernde Maßnahmen für diesen
Personenkreis an. Wer trotz aller ärztlichen Bemühung überhaupt nicht
mehr arbeiten kann, hat auch schon in den ersten Berufsjahren - im
äußersten Fall sogar bereits ab dem ersten Arbeitstag, Anspruch auf
eine Erwerbsminderungsrente."

Und diese kann sogar recht hoch sein, denn der besondere Vorteil
für Berufsanfänger ist, dass sich ihre Rentenhöhe nicht nur nach den
bisher gezahlten Beiträgen richtet. Vielmehr werden sie so gestellt,
als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt. Der
Rentenexperte nennt ein Beispiel:

O-Ton, 38 sec.
"Ein Auszubildender, 17 Jahre alt, verletzt sich am ersten Tag auf
dem Weg zur Arbeit so schwer, dass er seitdem auf Dauer voll
erwerbsgemindert ist. Für die Berechnung seiner Rente zählen die 43
Jahre bis zu seinem 60. Lebensjahr, die hier noch fehlen. Das ist die
Zurechnungszeit, die wird so bewertet, als hätte er immer wie ein
Durchschnittsverdiener sein Gehalt bezogen. Insgesamt kann er dann
mit einer Monatsrente von rund 1000 Euro rechnen. Und noch ein
Hinweis: Auch die gesetzliche Unfallversicherung müsste in diesem
Fall eine Rente zahlen."

Berufsstarter können also unbesorgt ihren Job antreten. Lediglich
einige Formalitäten sind zu erledigen, zum Beispiel eine
Lohnsteuerkarte besorgen, ein Girokonto einrichten und Ähnliches. Was
im Einzelnen weiter zu beachten ist, erläutert die gesetzliche
Rentenversicherung auf Hinweisblättern, die allen Berufsanfängern mit
ihrem Sozialversicherungsausweis zugesandt werden.

Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten
Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon:
+49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
gabriele.chlopczik@drv- bund.de


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