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"Kontrast(e)" - Programm - Heilpraktiker

Geschrieben am 13-08-2007

Bonn (ots) - Keine Kontrolle, keine Sanktionen - war die
Kernaussage eines Beitrages von Kontraste am 09.08.2007 und genau
dies trifft für die genannte Fernsehsendung offenbar auch zu. Es ist
unverständlich wie sich ein seriöser Sender in einem seriösen Magazin
zu solchen wahrheitswidrigen Aussagen hinreißen lässt.

Mit kühlem Charme wurde der Schaum vor dem Mund kaschiert bei der
Ergänzung der Aussage - Patienten sind gefährlichen Heilpraktikern
ausgeliefert.

Der gesamte Bericht war leider mit unzutreffenden Behauptungen
gespickt, die zweifellos bei sorgfältiger Recherche vermieden worden
wären. Hier wurde genauso die Sorgfaltspflicht verletzt, wie dies
leider auch bei anderen Mitmenschen bisweilen der Fall ist. Niemand
würde in Abrede stellen, dass es in jedem Berufsstand Fehlverhalten
und auch schwarze Schafe gibt. Ob dies bei den im Bericht genannten
Fällen zutrifft, hätte zweifellos geklärt und erforderlichenfalls mit
Sanktionen bis zum Entzug der Berufszulassung geahndet werden können.
Dafür gibt es klare rechtsstaatliche Regelungen und Zuständigkeiten.
Wenn diese nicht wahrgenommen werden, ist es umso bedauerlicher.
Deshalb aber einen ganzen Berufsstand zu diskriminieren und in Frage
zu stellen ist nicht nur billig sondern für seriöse Journalisten
unwürdig.

Niemand käme auf die Idee Ärzte oder andere Heilberufe insgesamt
zu verurteilen, weil sich einzelne Angehörige dieser Berufe falsch
verhalten haben. Warum also hier? Würden allein die leider
auftretenden Schadensfälle bewertet, dann würde der
Heilpraktikerberuf im Vergleich zu anderen Heilberufen sehr gut
abschneiden.

Selbstverständlich gibt es für alle Heilberufe Kontrollorgane,
meist sogar dieselben. Neben dem Zulassungsentzug muss der
Heilpraktiker selbstverständlich auch mit einer Verurteilung wegen
Körperverletzung oder anderer Vergehen rechnen, wenn er schuldig
gesprochen wird.

Bei einem Strafverfahren muss er mit allen rechtsstaatlichen
Mitteln bis zum Beweis seiner Schuld oder Unschuld rechnen, nicht
aber damit, dass er gegenüber einem Arzt bevorzugt wird.

Weitere Aussagen:

Die Methoden der Heilpraktiker werden nicht hinterfragt.

Falsch: Sie werden seit langem sogar heftig und ständig
hinterfragt.

Der Heilpraktiker muss nicht dokumentieren.

Falsch: Er muss im Schadensfall sogar nachweisen, dass er sich
nicht schuldhaft verhalten hat.

Es ist billig von Gesundheitsämtern ihre Verantwortung nicht
wahrzunehmen und erforderlichenfalls die Kontrollfunktion nicht zu
erfüllen. Es ist falsch sich dabei auf eine angeblich fehlende
Berufsordnung und ein fehlendes Standesrecht zu berufen.
Selbstverständlich haben auch Heilpraktiker eine Berufsordnung. Sie
ersetzt jedoch nicht die Kontrollaufgabe durch eine staatliche
Stelle, wie dies aus gutem Grund bei Fehlverhalten vorgesehen ist.

Jeder einzelne Fall von Fehlverhalten ist zu bedauern und
möglichst zu vermeiden. Die pauschale Verurteilung eines ganzen
Berufsstandes ist jedoch unwürdig. Glücklicherweise gibt es bei den
Ärzten kein Fehlverhalten und keine Schadensfälle. Oder doch? Warum?
Weil hier alles bestens geregelt ist? Dies könnte man aus dem Bericht
schließen. Ist dem so?

Schade, dass sich ein Fernsehsender zu einer ungerechtfertigten
Diskriminierung eines ganzen Berufsstandes herablässt, wo eventuell
die Verurteilung eines Einzelnen angebracht ist und bei
funktionierenden Kontrollorganen und mit rechtsstaatlichen Mitteln
auch erfolgt. Die Rechtsprechung hat längst festgelegt, dass bei der
Berufsausübung und der Sorgfaltspflicht kein Unterschied zwischen
Ärzten und Heilpraktikern besteht.

Die Sorgfaltspflicht gilt sicherlich auch für Journalisten, muss
aber bei dem Kontraste-Bericht schmerzlich vermisst werden, meint der
Präsident des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, Peter A.
Zizmann.

Originaltext: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6925
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6925.rss2

Pressekontakt:
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Bundesverband
Maarweg 10
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 61 10 49


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