"Kontrast(e)" - Programm - Heilpraktiker
Geschrieben am 13-08-2007 |
Bonn (ots) - Keine Kontrolle, keine Sanktionen - war die Kernaussage eines Beitrages von Kontraste am 09.08.2007 und genau dies trifft für die genannte Fernsehsendung offenbar auch zu. Es ist unverständlich wie sich ein seriöser Sender in einem seriösen Magazin zu solchen wahrheitswidrigen Aussagen hinreißen lässt.
Mit kühlem Charme wurde der Schaum vor dem Mund kaschiert bei der Ergänzung der Aussage - Patienten sind gefährlichen Heilpraktikern ausgeliefert.
Der gesamte Bericht war leider mit unzutreffenden Behauptungen gespickt, die zweifellos bei sorgfältiger Recherche vermieden worden wären. Hier wurde genauso die Sorgfaltspflicht verletzt, wie dies leider auch bei anderen Mitmenschen bisweilen der Fall ist. Niemand würde in Abrede stellen, dass es in jedem Berufsstand Fehlverhalten und auch schwarze Schafe gibt. Ob dies bei den im Bericht genannten Fällen zutrifft, hätte zweifellos geklärt und erforderlichenfalls mit Sanktionen bis zum Entzug der Berufszulassung geahndet werden können. Dafür gibt es klare rechtsstaatliche Regelungen und Zuständigkeiten. Wenn diese nicht wahrgenommen werden, ist es umso bedauerlicher. Deshalb aber einen ganzen Berufsstand zu diskriminieren und in Frage zu stellen ist nicht nur billig sondern für seriöse Journalisten unwürdig.
Niemand käme auf die Idee Ärzte oder andere Heilberufe insgesamt zu verurteilen, weil sich einzelne Angehörige dieser Berufe falsch verhalten haben. Warum also hier? Würden allein die leider auftretenden Schadensfälle bewertet, dann würde der Heilpraktikerberuf im Vergleich zu anderen Heilberufen sehr gut abschneiden.
Selbstverständlich gibt es für alle Heilberufe Kontrollorgane, meist sogar dieselben. Neben dem Zulassungsentzug muss der Heilpraktiker selbstverständlich auch mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung oder anderer Vergehen rechnen, wenn er schuldig gesprochen wird.
Bei einem Strafverfahren muss er mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bis zum Beweis seiner Schuld oder Unschuld rechnen, nicht aber damit, dass er gegenüber einem Arzt bevorzugt wird.
Weitere Aussagen:
Die Methoden der Heilpraktiker werden nicht hinterfragt.
Falsch: Sie werden seit langem sogar heftig und ständig hinterfragt.
Der Heilpraktiker muss nicht dokumentieren.
Falsch: Er muss im Schadensfall sogar nachweisen, dass er sich nicht schuldhaft verhalten hat.
Es ist billig von Gesundheitsämtern ihre Verantwortung nicht wahrzunehmen und erforderlichenfalls die Kontrollfunktion nicht zu erfüllen. Es ist falsch sich dabei auf eine angeblich fehlende Berufsordnung und ein fehlendes Standesrecht zu berufen. Selbstverständlich haben auch Heilpraktiker eine Berufsordnung. Sie ersetzt jedoch nicht die Kontrollaufgabe durch eine staatliche Stelle, wie dies aus gutem Grund bei Fehlverhalten vorgesehen ist.
Jeder einzelne Fall von Fehlverhalten ist zu bedauern und möglichst zu vermeiden. Die pauschale Verurteilung eines ganzen Berufsstandes ist jedoch unwürdig. Glücklicherweise gibt es bei den Ärzten kein Fehlverhalten und keine Schadensfälle. Oder doch? Warum? Weil hier alles bestens geregelt ist? Dies könnte man aus dem Bericht schließen. Ist dem so?
Schade, dass sich ein Fernsehsender zu einer ungerechtfertigten Diskriminierung eines ganzen Berufsstandes herablässt, wo eventuell die Verurteilung eines Einzelnen angebracht ist und bei funktionierenden Kontrollorganen und mit rechtsstaatlichen Mitteln auch erfolgt. Die Rechtsprechung hat längst festgelegt, dass bei der Berufsausübung und der Sorgfaltspflicht kein Unterschied zwischen Ärzten und Heilpraktikern besteht.
Die Sorgfaltspflicht gilt sicherlich auch für Journalisten, muss aber bei dem Kontraste-Bericht schmerzlich vermisst werden, meint der Präsident des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, Peter A. Zizmann.
Originaltext: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6925 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6925.rss2
Pressekontakt: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. Bundesverband Maarweg 10 53123 Bonn Tel.: 0228 / 61 10 49
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