Lausitzer Rundschau: Länderinitiative für Strafrechtsverschärfung bei politisch motivierten Taten
Geschrieben am 14-08-2007 |
Cottbus (ots) - Das Ziel ist nur allzu gut nachzuvollziehen. Rechtsextremistische Schläger sollen nicht mehr mit Bewährungsstrafen davonkommen, sondern im Gefängnis einsitzen. Deshalb wollen Brandenburg und Sachsen-Anhalt das Strafgesetzbuch ändern. Mit einer Bundesratsinitiative sollen politische oder rassistische Gründe als zwingend strafverschärfend festgelegt werden. Sechs Bundesländer, darunter Berlin, lehnen das aus gutem Grund ab. Denn die bestehenden Paragrafen hindern keinen Richter in Deutschland heute schon, eine rassistische, rechtsextremistische Gesinnung strafverschärfend zu berücksichtigen, im Gegenteil. Bei den Grundsätzen der Strafzumessung wird im Gesetz ausdrücklich gefordert, die Beweggründe und Ziele des Täters und die Gesinnung, die aus der Tat spricht, zu berücksichtigen. Wenn trotzdem nicht mehr rechtsextreme Schläger hinter Gittern landen, so liegt das nicht am Gesetzestext. Es ist eher eine Sache des Willens und der Konsequenz von Staatsanwälten und Richtern, die menschenverachtende Gesinnung von Tätern aufzuklären, in den Gerichtsverhandlungen zur Sprache zu bringen und bei der Entscheidung über die Strafe zu berücksichtigen. Wo es an diesem Willen fehlt, hilft auch eine Gesetzesänderung nichts. Denn auch wenn festgelegt wäre, welche rassistischen Motive direkt hinter Gitter führen, bliebe die Frage, ob sie im Gerichtssaal eine Rolle spielen. Was da nicht zur Sprache kommt, kann auch nicht strafverschärfend wirken, egal ob per Extra-Vorschrift oder wie schon jetzt mit klarer Aufforderung im Gesetzestext. Die Bundesratsinitiative ist deshalb das, was der Volksmund als das Gegenteil von gut gemacht bezeichnet: gut gemeint, jedoch mit gefährlichen Risiken. Denn eine solche Klausel wäre zweifelsfrei ein Schritt in Richtung einer Gesinnungsjustiz und würde damit den Rechtsextremisten geradezu in die Hände spielen. Die sehen sich nämlich am liebsten als angebliche Opfer einer solchen. Eine Strafrechtsänderung, wie sie Brandenburg und Sachsen-Anhalt vorschlagen, wäre deshalb Wasser auf ihre Mühlen. Trotz allem Abscheu über jede rechtsextremistische Gewalttat, kann man deshalb der Bundesratsinitiative nur ein Scheitern wünschen. Denn sie ist nicht gut, sondern gefährlich gut gemeint.
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