Uhl/Göbel: Verbesserung der Leistungselemente der Beamtenbesoldung abschließend verhandelt
Geschrieben am 16-08-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Aufforderung an Bundesinnenminister Schäuble, Vorschläge zum Ausbau der Leistungsbesoldung der Beamten zu machen, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB:
In mehreren Gesprächen innerhalb der Koalition und mit dem Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble haben die Innenpolitiker der CDU/CSU und der SPD eine Einigung über die Eckpunkte der Leistungsbesoldung bei den Beamtinnen und Beamten des Bundes erzielt.
Die SPD muss die erzielten Verhandlungsergebnisse akzeptieren und in der Öffentlichkeit zu den Vereinbarungen stehen. Danach sollen die bisher vorhandenen Leistungselemente (Leistungsprämie, Leistungszulage, vorgezogener Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe) qualitativ verbessert und quantitativ aufgestockt werden.
Die guten Erfahrungen bei der Anwendung dieser Instrumente in der Bundesverwaltung waren hier richtungsweisend. Die Übernahme des komplizierten und bürokratischen Verfahrens zur Leistungsfeststellung und -bewertung nach dem "Tarifvertrag-Leistung" wurde nach längerer Diskussion einvernehmlich von den Parlamentariern abgelehnt. Eine Einigung wurde darüber erzielt, dass nach einer Evaluierung der Erfahrungen mit diesem Tarifvertrag im Jahre 2010, über weitere Änderungen im Beamtenrecht entschieden wird. Ziel ist nicht die Einrichtung einer aufwändigen Beurteilungsbürokratie, sondern ein einfaches und transparentes Verfahren innerhalb der Bundesbehörden. Da nicht einmal die Gewerkschaften mehr eine Übernahme des tarifvertraglich vereinbarten Verfahrens in das Beamtenrecht fordern, sollte die SPD sich an die Vereinbarungen halten und mit dem Bundesfinanzminister, der eine kostenneutrale Umsetzung der Reform der Leistungsbezahlung wünscht, über eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die Leistungsbesoldung verhandeln.
Der SPD-Vorschlag, die zusätzlichen Mittel für die Leistungsbesoldung durch Kürzungen bei der Beihilfe bei kranken Beamten zu finanzieren, wird von der Union grundsätzlich abgelehnt.
Mit Ausnahme der Frage der Mitnahmefähigkeit der Versorgung, die im parlamentarischen Verfahren geregelt werden soll, wurde auch in den weiteren Verhandlungspunkten Einvernehmen erzielt.
Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass die SPD den Bundesinnenminister öffentlich zur Vorlage eines Gesetzentwurfes auffordert.
Falls die getroffenen Vereinbarungen - mit Ausnahme der Erhöhung des Pensionseintrittsalters - nicht eingehalten werden sollten, muss die Reform der Leistungsbesoldung aus dem Gesetzentwurf ausgeklammert werden und es bleibt bei dem jetzigen System.
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