Lausitzer Rundschau: Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz
Geschrieben am 16-08-2007 |
Cottbus (ots) - Der Blick zurück beruhigt: Die schlimmsten Horrorszenarien durch die Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) haben sich nicht erfüllt. So ist zum Beispiel die erwartete Prozesslawine ausgeblieben. Die Begründung dafür, dass viele Betroffene sich lieber außergerichtlich einigen, ist einleuchtend. Man kann es aber auch im Sinne der AGG-Kritiker so erklären, dass sich eben kaum jemand dafür interessiert, was wirklich an folgenreichen Regelungen in dem Gesetz steht. Und genau das ist schon erstaunlich. Insbesondere wenn man sich daran erinnert, wie heftig und zum Teil verbittert vor einem Jahr und länger die Debatte auch innerhalb der Großen Koalition über das AGG geführt wurde. Der Bürger schöpft sein neues Recht dennoch kaum aus, weshalb die Frage durchaus legitim ist, ob das AGG wirklich gebraucht wird. Anscheinend ja nicht. Wer heute offenkundig diskriminiert wird, hat ohnehin schon andere Rechtsmöglichkeiten, die er nutzen kann. Den Befürwortern des Gesetzes muss allerdings zugebilligt werden, dass zwölf Monate in der Rechtssprechung noch kein allzu langer Zeitraum für ein überzeugendes Fazit sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt keine Alternative zu dem Gesetz. Denn die Bundesregierung hat weitgehend lediglich EU-Vorgaben umgesetzt. In der Großen Koalition wird sich auch kaum jemand finden, der dieses Fass jetzt wieder ernsthaft öffnen würde - nachdem es so mühsam vor einem Jahr geschlossen wurde.
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