Lausitzer Rundschau: Kinder von Hartz-IV-Empfängern und private Berufsschulen
Geschrieben am 17-08-2007 |
Cottbus (ots) - Kinder von Langzeitarbeitslosen haben es unverschuldet schwer. Sie leben nicht nur finanziell am Existenzminimum. Ihnen fehlt auch das Vorbild von Eltern, die täglich zur Arbeit gehen und ihnen Erfahrungen aus der Berufswelt vermitteln. Wenn gerade diese Kinder zielstrebig nach einem Ausbildungsplatz suchen, um als Erwachsene von eigener Arbeit und nicht von Sozialleistungen zu leben, dann ist das jede Unterstützung wert. Die bekommen sie jedoch nicht, wenn sie eine Ausbildung absolvieren wollen, die schulgeldpflichtig ist und von denen immer mehr angeboten werden. Ihr Bafög wird dann weitgehend mit dem Sozialgeld verrechnet. Wenn sie keine Schulden machen wollen, bleibt ihnen deshalb dieser Weg zu einem Berufsabschluss versperrt. Die Auffassung des zuständigen Bundesministeriums, es gebe genug schulgeldfreie Ausbildungsplätze, geht ins Leere. Es geht um Chancengleichheit beim Start ins Berufsleben und nicht um Luxusbildung. Dafür nachprüfbar nötiges Schulgeld muss deshalb beim Bafög als zweckgebunden gelten und für eine Verrechnung tabu sein. Es ist bedauerlich, dass vermutlich erst das Bundessozialgericht irgendwann mit einer Grundsatzentscheidung diese Chancengleichheit herstellen wird.
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