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Cannabis aus der Apotheke / Apotheker begrüßen Entscheidung der Bundesopiumstelle

Geschrieben am 21-08-2007

Berlin (ots) - 21. Aug. 2007 - "Schwerkranke Menschen sollten in
medizinisch angezeigten Einzelfällen Cannabis über die Apotheke
beziehen dürfen - legal und pharmazeutisch korrekt dosiert. Daher
begrüßen wir die aktuelle Entscheidung der Bundesopiumstelle", sagt
Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Erstmals hat
die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) in einer Einzelfallentscheidung einer an
Multipler Sklerose erkrankten Patientin den Bezug von Cannabis unter
strengen Sicherheitsauflagen gestattet. Bislang war nur der
synthetisch hergestellte Cannabis-Wirkstoff Dronabinol in Apotheken
verfügbar. Linz: "Ein Freibrief ist das aber nicht, Cannabis ist
nicht für jeden Patienten geeignet. Patienten, die sich auf dem
Schwarzmarkt versorgen, handeln weiterhin illegal."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch
unter www.abda.de.

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de


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