Cannabis aus der Apotheke / Apotheker begrüßen Entscheidung der Bundesopiumstelle
Geschrieben am 21-08-2007 |
Berlin (ots) - 21. Aug. 2007 - "Schwerkranke Menschen sollten in medizinisch angezeigten Einzelfällen Cannabis über die Apotheke beziehen dürfen - legal und pharmazeutisch korrekt dosiert. Daher begrüßen wir die aktuelle Entscheidung der Bundesopiumstelle", sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Erstmals hat die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer Einzelfallentscheidung einer an Multipler Sklerose erkrankten Patientin den Bezug von Cannabis unter strengen Sicherheitsauflagen gestattet. Bislang war nur der synthetisch hergestellte Cannabis-Wirkstoff Dronabinol in Apotheken verfügbar. Linz: "Ein Freibrief ist das aber nicht, Cannabis ist nicht für jeden Patienten geeignet. Patienten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, handeln weiterhin illegal."
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Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2
Pressekontakt: Dr. Ursula Sellerberg Stellv. Pressesprecherin der ABDA Tel.: 030 40004-134 Fax: 030 40004-133 E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de www.abda.de
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