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Bundesbürger verschenken Steuervorteile / Haushaltsnahe Dienstleistungen werden steuerlich nicht geltend gemacht

Geschrieben am 23-08-2007

Frankfurt am Main (ots) -

Weniger als die Hälfte der Bundesbürger nutzt bislang die
Möglichkeit, den Arbeitslohn von haushaltsnahen Dienstleistungen
oder Handwerker-Rechnungen steuerlich geltend zu machen.

Peter Dewald, Geschäftsführer von Sage Software: "Bundesregierung
und Handwerksunternehmen sollten die Bevölkerung besser über die
Möglichkeiten der Steuereinsparungspotenziale aufklären."

Laut einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage
Software GmbH im Juli 2007 macht bislang weniger als die Hälfte der
Bundesbürger von der Möglichkeit Gebrauch, haushaltsnahe
Dienstleistungen wie Handwerker-Arbeiten oder Haushaltshilfen
steuerlich geltend zu machen. Dies ergab eine repräsentative Umfrage
unter 1174 Bundesbürgern.

So hätten bis Mitte Juli 2007 erst 46,9 Prozent der deutschen
Haushalte, in denen im letzten Jahr ein Handwerker beschäftigt wurde,
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den hierbei anfallenden
Arbeitslohn in ihrer Steuererklärung anzugeben.

Fast die Hälfte der Bundesbürger, nämlich 43,9 Prozent, gab sogar
an, noch nicht einmal von dieser Steuerspar-Möglichkeit gehört zu
haben. Damit fällt die Bekanntheit des Gesetzes enttäuschend niedrig
aus.

Bundesregierung und Unternehmen müssen Verbraucher besser
informieren

Im Jahr 2006 hatte die Bundesregierung in ihrem "Gesetz zur
steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" die
Verbesserung der Abschreibungsbedingungen von Handwerker-Rechnungen
im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen beschlossen. Diese Maßnahme
sollte u.a. der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen und mehr
Arbeitsplätze schaffen.

Peter Dewald, Geschäftsführer der Sage Software GmbH & Co. KG,
Deutschlands führendem Anbieter von betriebswirtschaftlicher Software
im Bereich mittelständischer Unternehmen und Handwerksbetriebe bis
100 Mitarbeiter, äußert sich angesichts dieser repräsentativen
Ergebnisse skeptisch: "Die Idee des Gesetzgebers, auf diesem Weg für
mehr Wachstum im Bereich Handwerk zu sorgen und unter anderem auch
die Schwarzarbeit zu bekämpfen, scheint angesichts der aktuellen
Zahlen nicht aufgegangen zu sein", so Dewald.

Dewald fordert daher: "Die Bundesregierung wie auch die
Handwerksunternehmen sollten die Bevölkerung besser über die
Möglichkeiten der Steuereinsparungspotenziale aufklären." Unternehmen
sollten etwa den Arbeitslohn stets gesondert auf ihren Rechnungen
ausweisen und hier auch explizit auf die aktuellen
Abschreibungsbedingungen hinweisen, so Dewald. "Eine solche Maßnahme
- die moderne Softwarelösungen automatisiert durchführen können -
würde nicht nur Geld in die Taschen der Verbraucher spülen. Auch die
Hemmschwelle, einen Handwerker oder einen anderen Dienstleister für
eine haushaltsnahe Arbeit zu beauftragen, würde fallen", so der
Sage-Geschäftsführer Dewald.

Leitfaden für Unternehmen

Um über die Möglichkeiten der steuerlichen Vorteile zu
informieren, bietet Sage auf der Website www.handwerker2008.de einen
Leitfaden für Unternehmen, die ihre Kunden besser über die
Absetzbarkeit ihrer Arbeiten informieren und so ihre
Dienstleistungsqualität noch verbessern wollen. Der Leitfaden enthält
neben einem Infoblatt zu den rechtlichen Eckpunkten auch eine
Vorlage, die Unternehmen für ihre Marketing-Maßnahmen einsetzen
können, um so Kunden und Verbrauchern einen besseren Info-Service
liefern zu können.

Download von Grafiken und Portraits unter: www.sage.de/bildarchiv

Originaltext: Sage Software
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54575
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_54575.rss2
ISIN: GB0008021650

Pressekontakt:
SCHWARTZ Public Relations
Marita Schultz
Tel.: 089 211 871-36
ms@schwartzpr.de
www.schwartzpr.de


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