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BARMER fördert besondere Therapierichtungen: Mehr Freiraum für anthroposophische Verfahren

Geschrieben am 24-08-2007

Wuppertal (ots) - Die BARMER eröffnet ihren Versicherten jetzt
noch mehr Möglichkeiten, sich nach bestimmten Verfahren der
anthroposophischen Medizin behandeln zu lassen: Für Heileurythmie,
Maltherapie, plastisch-therapeutisches Gestalten, rhythmische Massage
nach Wegmann und therapeutische Sprachgestaltung können jetzt nach
ärztlicher Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch dann
Kosten erstattet werden, wenn sie nicht an die Stelle einer
schulmedizinischen Therapie treten. Damit eröffnet die BARMER
Patienten und Ärzten neue Anwendungs- und Therapiemöglichkeiten
dieser alternativen Behandlungsmethoden.

"Wir schöpfen damit die Möglichkeiten, unseren Versicherten neben
den klassischen, schulmedizinischen Therapien auch
Behandlungsverfahren besonderer Therapierichtungen anzubieten,
konsequent aus. Wenn anthroposophische Verfahren medizinisch
notwendig sind und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes
erbracht werden, stellen sie eine sinnvolle Alternative zu
herkömmlichen Therapien dar", erläutert Birgit Fischer,
stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER. Die Erweiterung der
Therapiemöglichkeiten entspricht dem zentralen Ziel der BARMER, die
medizinische Behandlungsqualität ihrer Versicherten ständig weiter zu
verbessern.

Bereits seit 2005 erstattet die BARMER ihren Versicherten die
Kosten für bestimmte Verfahren der anthroposophischen Medizin. Den
Weg dafür ebnete ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: B 1 A 1/03
R), das die anthroposophische Medizin als besondere Therapierichtung
anerkennt, deren Kosten grundsätzlich von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen werden können. Als eine der ersten
Krankenkassen nutzte die BARMER die sich daraus ergebenden Freiräume
zur Erweiterung ihres Leistungsspektrums. Die bisher gewonnenen
Erfahrungen und ein von der BARMER in Auftrag gegebenes Gutachten des
Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen zeigen,
dass die anthroposophischen Verfahren auch bei Indikationen angewandt
werden, für die eine Therapie mit einem anerkannten Heilmittel nicht
in Betracht kommt. Die bisherige Voraussetzung zur Kostenübernahme,
der Einsatz anthroposophischer Verfahren anstelle einer sonst
notwendigen schulmedizinischen Therapie, ist deshalb in ärztlich
begründeten Einzelfällen nicht mehr erforderlich.

Originaltext: Barmer Ersatzkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8304
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_8304.rss2

Für Rückfragen:
BARMER-Presseabteilung, Telefon 018 500 99 14 21


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