Siebert/Brüning: Einsatz-Weiterverwendungsgesetz beschlossen
Geschrieben am 24-08-2007 |
Berlin (ots) - Zum Beschluss des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes im Bundeskabinett erklären der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB und die zuständige Berichterstatterin, Monika Brüning MdB:
Mit der beschlossenen unbefristeten Weiterbeschäftigung für im Einsatz dauerhaft geschädigte Soldaten und Zivilpersonal der Bundeswehr und anderer Bundesressorts sowie des Technischen Hilfswerks ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Versorgung geschafft. Für diesen Anspruch hatten sich die Verteidigungspolitiker der Union schon seit langem eingesetzt. War die Transformation der Bundeswehr im Bereich der Struktur und Ausrüstung bisher weit gediehen, so ließ die Weiterentwicklung der Armee im Versorgungsbereich hin zu einer Einsatzarmee zu wünschen übrig. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird für die geschädigten Soldaten und zivilen Mitarbeiter sowie deren Familien eine verlässliche Perspektive aufgezeigt.
Der Gesetzentwurf regelt, dass innerhalb einer fünfjährigen Schutzzeit Einsatzgeschädigte nur auf eigenen Wunsch versetzt oder entlassen werden dürfen. Wehrpflichtige oder Reservisten, deren Wehrdienstverhältnis während dieser Schutzzeit endet, treten in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein, in dem sie die Rechtsstellung von Soldaten auf Zeit erhalten, besonders im Hinblick auf die Besoldung.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die neue Regelung auch für Gesundheitsbeschädigungen angewendet werden kann, die erst nach dem Ende der Dienstzeit erkannt werden. Damit wird die Situation von Geschädigten mit posttraumatischen Belastungsstörung PTBS grundlegend verbessert.
Mit diesem Gesetz ist man jetzt auch im Versorgungsbereich in der sicherheitspolitischen Realität angekommen.
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