Die Kanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP reicht Sammelklage der Aktionäre gegen GPC Biotech AG ein
Geschrieben am 24-08-2007 |
Radnor, Pennsylvania (ots/PRNewswire) -
Die Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP gab heute folgende Erklärung ab:
Hiermit wird bekannt gegeben, dass im Namen aller Käufer, die zwischen dem 5. Dezember 2005 und dem 24. Juli 2007 einschliesslich (die "Klageperiode") Wertpapiere der GPC Biotech AG (Nasdaq: GPCB) (im Weiteren "GPC" oder das "Unternehmen") erworben haben, eine Sammelklage beim US-amerikanischen Amtsgericht des südlichen Bezirks von New York eingereicht wurde.
Falls Sie diese Sammelklage mit uns erörtern möchten oder Fragen zu dieser Mitteilung oder Ihren eigenen Rechten bzw. Interessen in dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP (Rechtsanwalt Darren J. Check oder Rechtsanwalt Richard A. Maniskas) unter der Telefonnummer +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder +1-610-667-7706 bzw. per E-Mail an info@sbtklaw.com.
In der Klage werden GPC und bestimmten leitenden Angestellten und Geschäftsführern die Verletzung des US-amerikanischen Gesetzes "Securities Exchange Act" von 1934 vorgeworfen. GPC ist ein mit der Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung neuer Wirkstoffe zur Behandlung von Krebs befasstes Biopharmaunternehmen. Im Einzelnen wird das Unternehmen in der Klage beschuldigt, folgende im Wesentlichen nachteiligen Tatsachen, die den Angeklagten bekannt waren bzw. von ihnen auf fahrlässige Weise unbeachtet blieben, nicht veröffentlicht bzw. falsch dargestellt zu haben: 1. Die Tatsache, dass die US-amerikanische "FDA" (Federal Drug Administration) bereits zuvor die vom Unternehmen gewählte Untersuchungsmethode und den primären Endpunkt für die Satraplatin-Studien missbilligt hatte; 2. Die Tatsache, dass das Unternehmen damit fortfuhr, Satraplatin gemäss des strittigen Endpunktes auszuwerten; 3. Die Tatsache, dass das Unternehmen die von der FDA bereits zuvor geäusserten Bedenken bezüglich des strittigen primären Endpunktes nicht beachtete und die Ergebnisse der Satraplatin-Studie mit dem strittigen primären Endpunkt bei der FDA zur Unterstützung des "NDA"-Antrags (New Drug Application) für Satraplatin einreichte; 4. Die Tatsache, dass die Gutachter der FDA nicht in der Lage waren, aus den Einreichungen zum NDA-Antrag des Unternehmens das Fortschreiten der Krankheit zu ermitteln; und 5. Die Tatsache, dass die FDA nicht in der Lage war, aus den mit dem NDA-Antrag eingereichten Zwischenergebnissen darauf zu schliessen, dass Satraplatin beim Gesamtüberleben wirksamer als Placebo ist.
Während der gesamten Klageperiode berichtete das Unternehmen über positive Ergebnisse seiner Satraplatin-Studie der Phase 3 und gab an, dass die Ergebnisse der Studie die Grundlage für den "NDA"-Antrag (New Drug Application) des Unternehmens bei der FDA bilden würden. Das Unternehmen gab eine 40-prozentige Verringerung des Risikos des Fortschreitens der Krankheit bei den Teilnehmern der Studie, die Satraplatin erhielten, an und berichtete, dass die Studienergebnisse gezeigt hätten, dass die Ergebnisse für das progressionsfreie Überleben statistisch hoch signifikant seien. Die Investoren des Unternehmens waren erschüttert, als die FDA am 20. Juli 2007 ihr "Briefing Document" noch vor der zur Prüfung des NDA-Antrags für Satraplatin vorgesehenen Sitzung des Onkologie-Gutachterausschusses der FDA herausgab. Die FDA nannte darin fünf "Problempunkte" im NDA-Antrag des Unternehmens für Satraplatin. Aufgrund dieser Nachrichten fiel der Aktienkurs des Unternehmens um 7,80 USD pro Aktie, d.h. um über 24,5 Prozent, und schloss am 20. Juli 2007 bei einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen mit 24,00 USD pro Aktie. Am folgenden Börsentag fiel der Aktienkurs des Unternehmens um weitere 3,05 USD pro Aktie und schloss am 23. Juli 2007 mit 20,95 USD pro Aktie.
Am 24. Juli 2007 dann stimmte das Beratungsgremium der FDA mit 12 gegen 0 Stimmen dafür, die Entscheidung über Satraplatin zu vertagen, bis das Unternehmen weitere Daten vorweisen könne, anhand derer festzustellen sei, ob Satraplatin Männern mit Prostatakrebs tatsächlich zu einer Lebensverlängerung verhilft. Daraufhin gab das Unternehmen bekannt, dass es nicht davon ausgehe, über die notwendigen Überlebensauswertungen für ein weiteres Jahr zu verfügen. Aufgrund dieser Nachrichten fiel der Aktienkurs des Unternehmens um weitere 7,19 USD pro Aktie, bzw. um 35,36 Prozent, und schloss am 25. Juli 2007 bei einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen bei 13,16 USD pro Aktie.
Der Kläger beansprucht im Namen der klagenden Gruppe Schadenersatz und wird von der Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler vertreten, die Sammelklagen landesweit vor Landes- und Bundesgerichten verfolgt. Schiffrin Barroway Topaz & Kessler ist eine der treibenden Kräfte hinter der Reform der Grundsätze angemessener Unternehmensführung und hat bereits Milliarden Dollar im Namen institutioneller und privater Investoren aus den Vereinigten Staaten und aus anderen Teilen der Welt eintreiben können.
Für weitergehende Informationen zu Schiffrin Barroway Topaz & Kessler bzw. um sich zur Teilnahme an dieser Sammelklage online zu melden, besuchen Sie bitte die Website unter www.sbtklaw.com
Falls Sie zu der oben beschriebenen Gruppe gehören, können Sie, falls Sie es wünschen, bis spätestens zum 24. September 2007 beim Gericht beantragen, als Hauptkläger der Gruppe zu fungieren. Ein Hauptkläger ist eine bevollmächtigte Partei, die im Namen anderer Gruppenmitglieder den Rechtsstreit führt. Um als Hauptkläger zugelassen zu werden, muss das Gericht entscheiden, ob die Klage des Gruppenmitglieds repräsentativ für die Klagen der anderen Gruppenmitglieder ist und ob das Gruppenmitglied die Gruppe angemessen vertreten kann. Unter gewissen Umständen können einer oder mehrere Gruppenmitglieder gemeinsam als Hauptkläger auftreten. Die Möglichkeit, an einem eventuellen Schadensersatz beteiligt zu sein, ist jedoch durch die Entscheidung, als Hauptkläger zu fungieren oder nicht, nicht berührt. Sie können die Kanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler oder jede andere Kanzlei ihrer Wahl beauftragen, sie in dieser Angelegenheit rechtlich zu vertreten.
ANSPRECHPARTNER: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP Rechtsanwalt Darren J. Check Rechtsanwalt Richard A. Maniskas 280 King of Prussia Road Radnor, PA 19087 Tel.: +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder +1-610-667-7706 Oder per E-Mail unter info@sbtklaw.com
Webseite: http://www.sbtklaw.com
Originaltext: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66046 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_66046.rss2
Pressekontakt: Rechtsanwalt Darren J. Check oder Rechtsanwalt Richard A. Maniskas, beide von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP, Tel.: +1-888-299-7706 (gebührenfrei), Tel.: +1-610-667-7706, info@sbtklaw.com
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
88750
weitere Artikel:
- Das optimale Fahrzeug-Getriebe - Vision oder bald Realität? / Internationales CTI-Symposium Innovative Fahrzeug-Getriebe, 3. bis 7. Dezember 2007 in Berlin Sulzbach am Taunus (ots) - Effizient, ökologisch und komfortabel soll es sein: Das optimale Getriebe, das wachsende Kundenerwartungen ebenso erfüllt wie Anforderungen von Automobilherstellern und Gesetzgebern, ist das derzeit größte Entwicklungsziel der Getriebehersteller. Über neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Getriebetechnik und zukunftsfähige Marktstrategien berichten über 90 Experten von Automobil- sowie Zuliefererunternehmen auf dem 6. Internationalen CTI-Symposium Innovative Fahrzeug-Getriebe (3. bis 7. Dezember 2007, Maritim mehr...
- T-City: Deutsche Telekom und Friedrichshafen unterzeichnen Rahmenvertrag Bonn/Friedrichshafen (ots) - - Querverweis: Bild ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar - Oberbürgermeister Josef Büchelmeier unterzeichnete im Beisein von Telekom-Projektleiter Jörg Bollow und Projekt-Repräsentanten in Friedrichshafen, Ferdinand Tempel, den Rahmenvertrag des Gemeinschaftsprojektes T-City mit der Deutschen Telekom AG. Darin geregelt sind die Grundlagen der Partnerschaft bis Februar 2012. "Ich freue mich, dass mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrages ein weiterer Meilenstein mehr...
- AGA Medical Corporation Receives FDA and CE Mark Approvals for the AMPLATZER Vascular Plug II Minneapolis (ots/PRNewswire) - AGA Medical Corporation ("AGA") announced today that it has received U.S. Food and Drug Administration (FDA) and European CE Mark approvals for the AMPLATZER Vascular Plug II ("vascular plug II"). The AMPLATZER Vascular Plug II expands the AGA family of occlusion devices designed to embolize, or close blood vessel and blood vessel malformations in the peripheral vasculature. The Amplatzer Vascular Plug II is a self-expandable nitinol mesh occlusion device and is designed to be introduced in a minimally mehr...
- Terrestar Global Applauds European Commission Decision London (ots/PRNewswire) - TerreStar Global Ltd. applauds the European Commission approval of a proposal to select and authorize mobile satellite services at the pan-European level. The Commission decision advances the first-ever European wide licensing process for advanced communications services, such as high speed data, two-way voice, and innovative broadband and emergency communications applications throughout Europe. If adopted by Parliament and Council, today's proposed new mechanism will ensure that there is one, not 27 markets in mehr...
- BDI-Präsident Thumann zum Abschluss der Klausurtagung in Meseberg: "Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort: Die zweite Hälfte der Legislaturperiode aktiv nutzen" Berlin (ots) - "Die Große Koalition hat mit ihrer Klausurtagung in Meseberg die begründete Hoffnung genährt, dass auch die zweite Hälfte der Legislaturperiode aktiv genutzt wird um auf wichtigen Feldern voranzukommen.Wir werden die Koalition beim Wort nehmen. Die Befürchtung, dass nichts mehr in Angriff genommen wird, scheint vorerst gebannt." So wertete BDI-Präsident Jürgen Thumann in einer ersten Stellungnahme die heute zu Ende gegangene Klausurtagung in Meseberg. "Erfolgreicher Klimaschutz geht nur mit der Wirtschaft, das hat die mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|