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Gericht lehnt Antrag von Maxwell Technologies, Inc. auf eine einstweilige Verfügung gegen NessCap ab

Geschrieben am 29-08-2007

Seoul, Südkorea (ots/PRNewswire) -

NessCap Co., Ltd. (" NessCap "), ein als globaler Branchenführer
in der Technologie- und Produktentwicklung, Vermarktung und
Herstellung von Ultrakondensatoren anerkanntes Privatunternehmen,
meldete heute, dass das US-Bundesbezirksgericht für Südkalifornien
(San Diego) beschlossen hat, den Antrag von Maxwell Technologies,
Inc. (Nasdaq: MXWL) auf eine einstweilige Verfügung abzuweisen. Der
Beschluss wurde damit begründet, dass Maxwell keine
Erfolgswahrscheinlichkeit für das im Oktober 2006 von ihr
eingeleitete Patentverfahren gegen NessCap und dessen
US-amerikanische Muttergesellschaft NessCap, Inc. nachgewiesen habe,
in dem es behauptet, dass NessCaps Ultrakondensatorprodukte gegen
Maxwells US-Patent Nr. 6.631.074 verstossen. Infolgedessen entschied
US-Bezirksrichter Judge John A. Houston, keine einstweilige Verfügung
zu erlassen und somit NessCap zu erlauben, seine nicht-prismatischen
Ultrakondensatoren weiterhin in den USA herzustellen, anzuwenden, zu
verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, solange das Verfahren anhängig
ist.

Insbesondere erklärte das Gericht, dass Maxwell " nicht den von
ihr zu erbringenden Beweis geleistet habe, dass die strittigen Geräte
unter die Einschränkungen von Anspruch 1 des '074-Patents fielen. "
Das Gericht fällte diese Entscheidung nach zwei Verhandlungstagen,
wozu NessCap mehrere tausend Seiten an Dokumenten einreichte.

In einem zusammenhängenden Rechtsstreit hat NessCap gegen die
vorherige einstweilige Verfügung Einspruch erhoben, die im
vergangenen April mit Bezug auf bestimmte seiner prismatischen Geräte
gegen sie verhängt wurde. NessCap ist überzeugt, dass diese Verfügung
auf einem Fehler beruht. Das Berufungsgericht für den Gerichtsbezirk
in Washington D.C. wird diesen Einspruch wahrscheinlich noch in
diesem Kalenderjahr verhandeln. Ausserdem verklagte NessCap Maxwell
im Dezember 2006 wegen Verletzung von NassCaps US-Patent Nr.
6.743.544 mit Bezug auf Maxwells Ultrakondensatorprodukte vom Typ C
und D Cell. Eine Gerichtsverhandlung für diesen Fall ist für Mitte
September vor dem Bundesbezirksgericht in San Diego angesetzt.

" Ich bin von ganzem Herzen überzeugt, dass NessCap keine Patente
von Maxwell verletzt hat ", sagte Robert Tressler, der sich NessCap
vor Kurzem als Sr. Vice President/General Manager angeschlossen hat,
nachdem er Maxwell Ende 2005 verlassen hatte. " NessCap hat seine
eigene Innovationstechnologie und konzentriert sich ausschliesslich
darauf, diese Technologie in den Mainstream einzubringen. "

" Wir sind sehr dankbar, dass Richter Houston und das Gericht die
Weitsicht besassen, Maxwells Antrag auf eine einstweilige Verfügung
abzuweisen ", sagte Dr. Sunwook Kim, Gründer und Chairman of the
Board von NessCap. " Wie ich bereits im vergangenen Oktober erklärte,
verstehen wir nicht, was Maxwell dazu veranlasst, diese Klagen gegen
uns vorzubringen, aber wir werden uns weiterhin energisch zur Wehr
setzen und ich glaube, dass wir damit Erfolg haben werden. "

NessCap wird in diesem Rechtsstreit von Edwards Angell Palmer &
Dodge LLP vertreten.

NessCap ist ein internationales Spitzenunternehmen in der
Technologieinnovation und Produktentwicklung im Bereich
Ultrakondensatoren. Im Markt für Produkte mit Kapazitäten von 3 bis
5000 Farad und in der Industrie anerkannten, alternativen organischen
Elektrolyten bieten wir das umfassendste Sortiment von kommerziellen
Standardprodukten. Unsere NessCap-Produkte sind sowohl in Zellen- als
auch in Modulform für das Transportwesen, den Energiesektor und den
Endverbrauchermarkt erhältlich. Technische Daten und
Verkaufsinformationen finden Sie unter www.nesscap.com.

Webseite: http://www.nesscap.com

Originaltext: NessCap Co., Ltd.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67848
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_67848.rss2

Pressekontakt:
Jin Song, NessCap Co., Ltd., +1-516-330-4487, oder jsong@nesscap.com


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