Gericht lehnt Antrag von Maxwell Technologies, Inc. auf eine einstweilige Verfügung gegen NessCap ab
Geschrieben am 29-08-2007 |
Seoul, Südkorea (ots/PRNewswire) -
NessCap Co., Ltd. (" NessCap "), ein als globaler Branchenführer in der Technologie- und Produktentwicklung, Vermarktung und Herstellung von Ultrakondensatoren anerkanntes Privatunternehmen, meldete heute, dass das US-Bundesbezirksgericht für Südkalifornien (San Diego) beschlossen hat, den Antrag von Maxwell Technologies, Inc. (Nasdaq: MXWL) auf eine einstweilige Verfügung abzuweisen. Der Beschluss wurde damit begründet, dass Maxwell keine Erfolgswahrscheinlichkeit für das im Oktober 2006 von ihr eingeleitete Patentverfahren gegen NessCap und dessen US-amerikanische Muttergesellschaft NessCap, Inc. nachgewiesen habe, in dem es behauptet, dass NessCaps Ultrakondensatorprodukte gegen Maxwells US-Patent Nr. 6.631.074 verstossen. Infolgedessen entschied US-Bezirksrichter Judge John A. Houston, keine einstweilige Verfügung zu erlassen und somit NessCap zu erlauben, seine nicht-prismatischen Ultrakondensatoren weiterhin in den USA herzustellen, anzuwenden, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, solange das Verfahren anhängig ist.
Insbesondere erklärte das Gericht, dass Maxwell " nicht den von ihr zu erbringenden Beweis geleistet habe, dass die strittigen Geräte unter die Einschränkungen von Anspruch 1 des '074-Patents fielen. " Das Gericht fällte diese Entscheidung nach zwei Verhandlungstagen, wozu NessCap mehrere tausend Seiten an Dokumenten einreichte.
In einem zusammenhängenden Rechtsstreit hat NessCap gegen die vorherige einstweilige Verfügung Einspruch erhoben, die im vergangenen April mit Bezug auf bestimmte seiner prismatischen Geräte gegen sie verhängt wurde. NessCap ist überzeugt, dass diese Verfügung auf einem Fehler beruht. Das Berufungsgericht für den Gerichtsbezirk in Washington D.C. wird diesen Einspruch wahrscheinlich noch in diesem Kalenderjahr verhandeln. Ausserdem verklagte NessCap Maxwell im Dezember 2006 wegen Verletzung von NassCaps US-Patent Nr. 6.743.544 mit Bezug auf Maxwells Ultrakondensatorprodukte vom Typ C und D Cell. Eine Gerichtsverhandlung für diesen Fall ist für Mitte September vor dem Bundesbezirksgericht in San Diego angesetzt.
" Ich bin von ganzem Herzen überzeugt, dass NessCap keine Patente von Maxwell verletzt hat ", sagte Robert Tressler, der sich NessCap vor Kurzem als Sr. Vice President/General Manager angeschlossen hat, nachdem er Maxwell Ende 2005 verlassen hatte. " NessCap hat seine eigene Innovationstechnologie und konzentriert sich ausschliesslich darauf, diese Technologie in den Mainstream einzubringen. "
" Wir sind sehr dankbar, dass Richter Houston und das Gericht die Weitsicht besassen, Maxwells Antrag auf eine einstweilige Verfügung abzuweisen ", sagte Dr. Sunwook Kim, Gründer und Chairman of the Board von NessCap. " Wie ich bereits im vergangenen Oktober erklärte, verstehen wir nicht, was Maxwell dazu veranlasst, diese Klagen gegen uns vorzubringen, aber wir werden uns weiterhin energisch zur Wehr setzen und ich glaube, dass wir damit Erfolg haben werden. "
NessCap wird in diesem Rechtsstreit von Edwards Angell Palmer & Dodge LLP vertreten.
NessCap ist ein internationales Spitzenunternehmen in der Technologieinnovation und Produktentwicklung im Bereich Ultrakondensatoren. Im Markt für Produkte mit Kapazitäten von 3 bis 5000 Farad und in der Industrie anerkannten, alternativen organischen Elektrolyten bieten wir das umfassendste Sortiment von kommerziellen Standardprodukten. Unsere NessCap-Produkte sind sowohl in Zellen- als auch in Modulform für das Transportwesen, den Energiesektor und den Endverbrauchermarkt erhältlich. Technische Daten und Verkaufsinformationen finden Sie unter www.nesscap.com.
Webseite: http://www.nesscap.com
Originaltext: NessCap Co., Ltd. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67848 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_67848.rss2
Pressekontakt: Jin Song, NessCap Co., Ltd., +1-516-330-4487, oder jsong@nesscap.com
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