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Rauchen erst mit 18! Verschärftes Jugendschutzgesetz tritt in Kraft

Geschrieben am 31-08-2007

Köln (ots) - Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an
Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Den Zigarettenautomaten wird
eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.

Die im Juli 2007 beschlossene Anhebung des Abgabealters für
Tabakwaren von 16 auf 18 Jahren wird am 01. September 2007
eingeführt. An Zigarettenautomaten gilt das neue Gesetz ab dem 01.
Januar 2009. Die Übergangsfrist von 16 Monaten wird für die
technische Anpassung der rund 500.000 Zigarettenautomaten benötigt,
um eine ebenso erfolgreiche Umstellung wie die zur Altersverifikation
zum 01.01.2007 zu gewährleitsen. "Wir legen großen Wert auf die
Einhaltung des Jugendschutzes. Deswegen ist die Übergangsfrist für
Zigarettenautomaten zwingend notwendig, um unser erfolgreiches
Jugendschutzsystem den neuen Anforderungen anpassen zu können", sagt
Peter Lind, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher
Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

Die Automatenbetreiber haben bereits über 300 Mio. EUR in den
Jugendschutz an ihren Geräten investiert. Die Kosten für die
abermalige Umrüstung der Zigarettenautomaten auf die
Volljährigkeitsprüfung werden von Seiten des Verbandes mit mindestens
30 Mio. EUR veranschlagt. Für über 50 verschiedene Automaten- und
Kartenlesegerätetypen müssen jeweils neue Softwarestände entwickelt,
getestet, zertifiziert und eingespielt werden. "Vor uns liegt erneut
eine "Herkulesaufgabe". Alle Prozessbeteiligten arbeiten mit
Hochdruck daran, die neue Altersgrenze umzusetzen, so Peter Lind.

Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten

Originaltext: BDTA
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