ots.Audio: Wehr- und Zivildienst: Grundlage für die spätere Rente
Geschrieben am 03-09-2007 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -
Im Herbst ist es wieder soweit: Viele junge Männer werden ihren Wehr- oder Zivildienst antreten. Diese Zeit geht für die Rente nicht verloren, sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton, 29 sec. "Mit der Aufnahme des Wehrdienstes, der übrigens mehr als drei Tage umfassen muss oder des Zivildienstes, greift zeitgleich der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt allein der Bund. Die Beitragszeit beginnt am Tag des Diensteintritts und endet mit dem Tag der Entlassung bzw. des Ausscheidens. Der Zivildienst umfasst - wie übrigens auch der Wehrdienst - heute neun Monate."
Die Höhe der Rentenbeiträge für Wehr- und Zivildienstzeiten richtet sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder Verdienst. Vielmehr werden die Beiträge eines fiktiven Verdienstes in Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens berechnet.
O-Ton, 33 sec. "Das bedeutet für 2007 beispielsweise, dass Grundwehr- oder Zivildienstleistende so gestellt werden wie ein Arbeitnehmer, der monatlich rund 1.470 Euro in den alten und 1.260 Euro in den neuen Bundesländern brutto verdient. Entscheidend für die Frage, ob die Basiswerte West oder Ost für die Rente angesetzt werden, ist der Dienstort - nicht der Wohnort der Dienstleistenden, das ist dabei wichtig."
Der Rentenexperte nennt ein Beispiel:
O-Ton, 19 sec. "Einem Wehrdienstleistenden, der seinen Wehrdienst neun Monate im Jahr 2007 an einem Standort in Hessen geleistet hat wird hierfür ein Verdienst von rund 13.230 Euro, also neunmal 1.470 Euro, im Rentenkonto gutgeschrieben."
Die Wehr- und Zivildienstzeiten werden auf elektronischem Weg vom Bundesamt für Wehrverwaltung oder vom Bundesamt für Zivildienst gemeldet. Damit der Rentenversicherungsträger die Daten zuordnen und in dem individuellen Versicherungskonto verarbeiten kann, wird die Versicherungsnummer benötigt. Die beantragen die Bundesämter für Wehr- oder Zivildienst. Wer als Arbeitnehmer zum Wehrdienst einberufen wird, hat bereits eine Versicherungsnummer, die der Dienststelle umgehend mitgeteilt werden sollte. Ob die Zeiten bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind oder noch fehlen, kann durch die Anforderung eines Versicherungsverlaufes vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüft und mit den eigenen Unterlagen abgeglichen werden. Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail: gabriele.chlopczik@drv- bund.de
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