16. Dezember 2005 - Der Vorstand der Allianz und der Verwaltungsrat der RAS haben dem Verschmelzungsplan zur Verschmelzung der RAS S.p.A. auf die Allianz AG zugestimmt. Das Umtauschverhältnis beträgt 3 Allianz Aktien für 19 RAS Stammaktien bzw. 19 RAS Vorzugsaktien. Das Umtauschverhältnis basiert auf Unternehmensbewertungen, denen unter anderem für das Geschäftsjahr 2005 für die Allianz Gruppe ein voraussichtlicher Konzern-Jahresüberschuss in Höhe von € 4,34 Milliarden und für die RAS Gruppe ein voraussichtlicher Konzern-Jahresüberschuss von € 835 Millionen zugrunde gelegt wurde.
Über die Verschmelzung werden die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen sowohl der RAS-Stammaktionäre als auch der RAS-Vorzugsaktionäre am 3. Februar 2006 und die außerordentliche Hauptversammlung der Allianz AG am 8. Februar 2006 beschließen. Die Einladung zur Hauptversammlung der Allianz AG wird am 29. Dezember 2005 veröffentlicht.
Die Angaben stehen unter folgenden Vorbehalten.
Kein Angebot
Diese Mitteilung dient lediglich der Information. Sie stellt weder ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Tausch von Wertpapieren der RAS S.p.A. oder der Allianz AG dar, noch soll ein Verkauf von Wertpapieren innerhalb einer Rechtsordnung (einschließlich der Vereinigten Staaten vom Amerika, Kanada, Japan und Australien) erfolgen, in der ein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ohne Registrierung oder Zulassung entsprechend den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnungen unrechtmäßig wäre. Die Verbreitung der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen kann in einigen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Daher sollen sich diejenigen Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von RAS S.p.A. Wertpapieren in Aktien der Allianz AG ausschließlich mittels eines Prospekts erfolgen, welches Allianz den Inhabern von RAS S.p.A. Wertpapieren zukommen lassen wird. In Bezug auf die voraussichtliche Verschmelzung haben Allianz und RAS S.p.A. ihren jeweiligen Aktionären verschiedene Dokumente zur Verfügung zu stellen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Stimme im Hinblick auf die Verschmelzung abzugeben. In den Vereinigten Staaten vom Amerika hat die Allianz AG ein Dokument zur Registrierung der Allianz AG Aktien, die im Zuge der Verschmelzung ausgegeben werden sollen, bei der U.S. Securities and Exchange Commission ('SEC') eingereicht. Investoren und Inhaber von RAS S.p.A. Wertpapieren und/oder Investoren und Inhaber von Allianz AG Wertpapieren müssen die verschiedenen zuvor beschriebenen Dokumente, einschließlich des Registrierungsdokuments und andere relevante Dokumente, die bei der SEC eingereicht wurden, sowie etwaige Nachträge und Ergänzungen zu diesen Dokumenten, lesen, weil darin wesentliche Informationen enthalten sind und enthalten sein werden. Investoren und Inhaber von RAS S.p.A. Wertpapieren werden zu angemessener Zeit darüber informiert, wie sie transaktionsbezogene Dokumente, einschließlich Registrierungsdokumente, kostenfrei von der Allianz AG erhalten. Das Registrierungsdokument und andere relevante Dokumente, die bei der SEC eingereicht wurden, können kostenlos über die Homepage der SEC unter www.sec.gov. erlangt werden.
Zukunftsaussagen
Einige der hierin enthaltenen Aussagen betreffen zukünftige Entwicklungen und enthalten daher Prognosen und Erwartungen. Obwohl das Management der Allianz davon ausgeht, dass die Erwartungen, die in diesen Zukunftsaussagen geäußert werden, angemessen und begründet sind, wird der Leser davor gewarnt und darauf hingewiesen, dass diese Zukunftsaussagen naturgemäß Risiken und Unsicherheiten beinhalten, weil sie sich auf Umstände beziehen und von Gegebenheiten abhängig sind, die erst in der Zukunft auftreten. Viele Einflussgrößen können dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denen abweichen, die in diesen Zukunftsaussagen ausgedrückt oder impliziert werden, einschließlich derer, die in unserem US-Geschäftsbericht 2004 auf Form 20-F, der bei der SEC am 19. April 2005 eingereicht wurde, aufgeführt sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
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