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Ondracek zu Pendlerpauschale: Gesetzgebung jetzt korrigieren

Geschrieben am 06-09-2007

Berlin (ots) - Nachdem der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an
der Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet hat,
fordert der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Chef der
Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek,
eine Korrektur der entsprechenden Gesetzgebung. In einem Schreiben an
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erinnerte Ondracek am
6. September 2007 daran, dass die DSTG schon während des
Gesetzgebungsverfahrens verfassungsrechtliche Bedenken an der
Regelung geäußert und auf die damit verbundenen neuerlichen
Belastungen für die Steuerverwaltung verwiesen hatte.

Diese prognostizierte Entwicklung sein nun eingetreten, schreibt
der dbb Vize. "Bereits im Rahmen des Freibetragsverfahrens haben
Finanzgerichte teilweise verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Die
Anordnung des niedersächsischen Finanzgerichts, einen entsprechenden
Freibetrag in der Lohnsteuerkarte einzutragen, wurde vom zuständigen
Finanzamt mit einer Beschwerde angefochten." Das oberste deutsche
Finanzgericht habe nunmehr diese Beschwerde zurückgewiesen und
gleichfalls verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

"Die Zahl der Fälle im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist noch
überschaubar, aber bereits jetzt wird erkennbar, dass im kommenden
Jahr, in dem diese Problematik in der Veranlagung relevant wird, kein
Bescheid mehr unangefochten bleiben wird. Eine neue Flut von
Massenrechtsbehelfen wird die Finanzämter überschwemmen", warnte
Ondracek. Deshalb müssten diese Tatbestände gleich zu Beginn des
Veranlagungszeitraums mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, oder
- besser noch - die entsprechende Gesetzgebung korrigiert werden.

Originaltext: DBB - Deutscher Beamtenbund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7034
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7034.rss2

Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de


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