ots.Audio: Ausbildungszeiten: Jeder Monat zählt für die Rente
Geschrieben am 10-09-2007 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -
Schule, Studium, Lehre, Weiterbildung, Fortbildung - hinter dem Wort Ausbildungszeiten verstecken sich viele verschiedene Arten von Ausbildungen. Sie alle werden für die Rente berücksichtigt, sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton, 29 sec. "Nach der Devise "jeder Monat zählt" bestimmen alle rentenrechtlichen Zeitenarten die Höhe der Rente. Man unterscheidet hier zwischen Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten. Die klassische Lehre zum Beispiel ist immer eine Beitragszeit, da hier Arbeitgeber und Lehrling für das Lehrlingsentgelt Beiträge zur Rentenversicherung abführen müssen und zwar unabhängig vom Alter des Lehrlings. In der Regel ist die Lehrzeit bereits als Beitragszeit im Rentenkonto gespeichert."
Allerdings haben Schul- und Studienzeiten eine unterschiedliche Bedeutung für die Rente, denn für diese Jahre werden keine Beiträge entrichtet, es sind also beitragsfreie Zeiten.
O-Ton, 45 sec. "Diese Zeiten haben bei Versicherten, die ab 2009 in Rente gehen, keine Auswirkungen mehr auf die Rentenhöhe. Neurentner, die noch bis Ende Dezember 2008 in Rente gehen, erhalten nur noch übergangsweise eine geringe Bewertung dieser Zeiten. Ausgenommen sind aber solche Ausbildungszeiten, die nach dem 17. Lebensjahr an Fachschulen oder als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Vorbereitungslehrgänge zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses, absolviert wurden. In diesen Fällen wird die zurzeit gültige rentensteigernde Bewertung von maximal 36 Kalendermonaten auch über das Jahr 2009 beibehalten."
Trotzdem haben die Schul- und Studienzeiten nach 2009 noch eine Bedeutung für die Rente:
O-Ton, 42 sec. "Bis zu acht Jahren nachgewiesene Schul- oder Studienzeiten frühestens allerdings ab dem 17. Lebensjahr werden weiterhin als rentenrechtliche Zeiten angerechnet. Diese Anrechnung kann dazu führen, dass bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen, zum Beispiel für eine Erwerbsminderungsrente, erfüllt werden. Ferner werden Schul- und Hochschulzeiten für das Erreichen der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren mitgerechnet, die wiederum für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente an langjährig Versicherte sowie auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wichtig ist."
Allerdings werden diese Zeiten dem Rentenversicherungsträger nicht automatisch gemeldet:
O-Ton, 18 sec. "Diese Zeiten müssen stets nachgewiesen werden und werden bei einer Kontenklärung oder im Rentenverfahren daher auch stets abgefragt. Mögliche Belege sind zum Beispiel Zeugnisse, Studienbücher, Diplome oder Schulbescheinigungen."
Am besten man wendet sich in diesen Fällen an eine der bundesweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort wird kostenlose und individuelle Hilfe in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten. Den schnellsten Weg zu den Ansprechpartnern bietet die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am bundesweiten kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zur Verfügung.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail: gabriele.chlopczik@drv- bund.de
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