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ARD-Vorsitzender Raff: "Karlsruhe hat Weitblick bewiesen!" - Digitale Weiterentwicklung unverzichtbar - Indexierung der Rundfunkgebühr "interessante Option"

Geschrieben am 12-09-2007

Köln (ots) - Nach dem gestrigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts sieht der ARD-Vorsitzende Fritz Raff den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Das Gericht habe nicht nur
seine bisherige Rechtsprechung von 1994 bestätigt, sondern für die
digitale Medienwelt fortgeschrieben. Auch der Vorsitzende der
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), Volker Giersch, begrüßte, dass
das Bundesverfassungsgericht den besonderen gesellschaftlichen Wert
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben hat. Dabei komme
den Gremien der Landesrundfunkanstalten und der GVK eine wichtige
Hüter- und Kontrollfunktion zu.

Der ARD-Vorsitzende kündigte einen "verantwortungsbewußten Umgang
mit dem Richterspruch" an. Befürchtungen, die nächste
Gebührenerhöhung werde nach diesem Urteil besonders üppig ausfallen,
entbehrten jeder Grundlage: "Wir haben unseren Bedarf für die neue
Gebührenrunde äußerst zurückhaltend angemeldet und liegen damit in
der Größenordnung der zu erwartenden Inflationsrate." Die letzte
Gebührenerhöhung für die ARD sei sogar unterhalb der Inflationsrate
geblieben. Der erneute Hinweis der Verfassungsrichter auf die
Möglichkeit, die Rundfunkgebühr künftig zu indexieren, bezeichnete
Raff als "interessante Option, um die Festsetzung der Gebühr von
sachfremden Erwägungen frei zu halten."

Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde kommentierte Raff mit den
Worten: "Karlsruhe hat Weitblick bewiesen!" Der Senat habe deutlich
gemacht, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen
Medienwelt eine unverzichtbare Rolle zukomme: "Die Verfassungsrichter
sind der Überzeugung, dass sich allein über den Markt die für die
Demokratie besonders wichtige inhaltliche Vielfalt der Meinungen
nicht sichern lässt." Die digitalen Angebote der ARD seien deshalb
nicht Selbstzweck: "Sie garantieren den Menschen auch weiterhin
unabhängige Berichterstattung, Orientierung und Verlässlichkeit in
einer ansonsten von kommerziellen Interessen und
Konzentrationsbestrebungen bestimmten Medienwelt."

Raff äußerte sich erfreut, dass dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk nicht die Mittel versagt werden dürfen, die er im
publizistischen Wettbewerb mit seinen kommerziellen Konkurrenten
benötigt: "Es war wichtig, dass das Gericht festgestellt hat: Die
Rundfunkgebühr ist auch weiterhin frei von sachfremden Erwägungen
festzusetzen."

Raff bekräftigte: "Das neue Urteil ist eine Chance für den
Rundfunk wie für die Länder unaufgeregt aufeinander zuzugehen. Ich
habe den Eindruck, dass auch auf Länderseite das Urteil als ein Stück
Mehr an Rechtssicherheit verstanden wird."

Der GVK-Vorsitzende Volker Giersch wies darauf hin, dass der
öffentlich-rechtliche Auftrag weiter zu präzisieren und an die sich
rasch wandelnden Markt- und Technikbedingungen anzupassen sei.
"Geeignete Ansatzpunkte dazu bieten", so Giersch, "die Fortschreibung
der ARD-Digitalstrategie und die programmlichen Leitlinien."

Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29876
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_29876.rss2

Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
0681-602-2040
pressestelle@ard.de


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