Bleser/Klöckner: Unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam bekämpfen - Widerrufsrechte weiter ausweiten
Geschrieben am 12-09-2007 |
Berlin (ots) - Zur Ankündigung der Bundesjustizministerin, nun doch gegen belästigende Anrufe gesetzlich vorzugehen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die Einsicht der Bundesjustizministerin, nun doch gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen zu wollen und damit endlich dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen, ist zu begrüßen. Lange Zeit hat das Justizministerium auf unsere schriftliche Anfragen und Nachfragen eine Regelungsnotwendigkeit bestritten. Anreize für illegale Anrufe darf es nicht länger geben und Vertragsbindungen müssen hinterfragt werden. Unerbetene Werbeanrufe sind für jeden belästigend und schädigen das Image der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten.
Erst kürzlich hat sich die SPD-Justizministerin auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit erklärt, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzustellen und anschließend die Einführung eines Bußgeldtatbestandes und das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei gewerblichen Anrufen vorgeschlagen. Die Einführung eines Bußgeldtatbestandes allein ist aber nicht ausreichend, um Verbraucher vor unerwünschten Telefonanrufen zu schützen. Umso erfreulicher, dass Frau Zypries mit der Erweiterung des Widerrufsrecht auf Lotterie und Gewinnspiele der Forderung der Union endlich nachkommt. Denn auch dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion bereits vor einiger Zeit als Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben. Wichtig ist aber auch eine weitere Überarbeitung des bestehenden Widerrufsrechts: Der Verbraucher hatte bisher kein Widerrufsrecht, wenn mit der Dienstleistung bereits direkt im Anschluss an das Telefonat begonnen wurde, also etwa der Telefontarif schon unmittelbar im Anschluss an das Telefonat umgestellt wurde. Auch hier muss der Verbraucher ein Recht auf Widerruf haben.
Trotz dieses Maßnahmenbündels ist vor allem auch der Verbraucher gefragt: Ohne eine ausreichende Sachverhaltsdarlegung oder eine Zeugenaussage im Verfahren wird eine effektive Rechtsverfolgung bei illegaler Telefonwerbung kaum möglich sein. Flächendeckende Aufklärung tut hier Not, ebenso eine bessere Vernetzung der beteiligten Gruppen z.B. der Verbraucherzentralen, der Netzagentur, der Wettbewerbszentrale, den Call-Centern und Unternehmen. Nicht zuletzt die Ankündigung einiger Bundesländer, auf der morgigen Verbraucherschutzministerkonferenz in Baden-Baden eigene Lösungsvorschläge vorzustellen, löste die Aktivität von Frau Zypries aus. Umso erfreulicher, dass die Ministerin das Problem nicht länger ignoriert und gesetzlich aktiv wird.
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