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Versicherungspflicht für bisher Nichtversicherte / Rund 43.000 Menschen haben sich versichert / Nichtversicherte sollten sich bei den Krankenkassen melden

Geschrieben am 26-09-2007

Siegburg (ots) -

Gemeinsame Presseerklaerung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbaende der gesetzlichen
Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Knappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Kein Mensch in Deutschland muss und sollte im Krankheitsfall ohne
Versicherungsschutz sein. Die gesetzlichen Krankenkassen rufen daher
bisher nicht krankenversicherte Menschen erneut auf, sich bei den
Krankenkassen zu melden, um einen Krankenversicherungsschutz
sicherzustellen. Bislang machen noch zu wenige nichtversicherte
Menschen von den neuen Zugangsmoeglichkeiten zur gesetzlichen und
privaten Krankenversicherung Gebrauch, erklaerten die
Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen. Bis zum 01.08.2007
haben sich nur 42.914 bislang unversicherte Menschen bei den
gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert; das sind deutlich
weniger als von der Bundesregierung mit der Einfuehrung der
Versicherungspflicht zum 01.04.2007 prognostiziert. Die Regierung
ging von etwa 400.000 Menschen aus, die keinen Versicherungsschutz im
Krankheitsfall haben. Die Zahl sei wahrscheinlich zu hoch gegriffen,
so die Spitzenverbaende.

Die Spitzenverbaende der Krankenkassen erklaerten diese Diskrepanz
damit, dass moeglicherweise durch die Einfuehrung der
Versicherungspflicht fuer Bezieher von Arbeitslosengeld II im Jahre
2005 viele Menschen doch schon einen Versicherungsschutz gehabt
haetten. Zudem seien neben den gesetzlichen Krankenkassen auch noch
andere Traeger fuer die Absicherung im Krankheitsfalle zustaendig
(etwa bei Bezug von Sozialhilfeleistungen oder bei Anspruch auf
Kranken- und Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz). Auch
die private Krankenversicherung muss - wenn die Voraussetzungen
vorliegen - seit dem 01.07.2007 nichtversicherten Personen einen
Standardtarif anbieten.

Die Spitzenverbaende warnten davor, bewusst auf den
Versicherungsschutz zu verzichten, um Beitraege zu sparen. Im
Krankheitsfall koennten erhebliche Kosten auf die Menschen zukommen,
wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haetten. Allerdings
muessten die Beitraege rueckwirkend zum 01.04.2007 gezahlt werden.

Der Krankenversicherungsschutz ist ab dem 01.04.2007 von der
gesetzlichen Krankenkasse sicherzustellen, bei der zuletzt eine
Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte
zurueckliegt. Wenn diese urspruengliche Krankenkasse nicht mehr
besteht, ist die Rechtsnachfolgerin zustaendig. Bestand vor dem
01.04.2007 zuletzt eine private Krankenversicherung, kommt eine
Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande.
Dann ist die private Krankenversicherung zustaendig. Wer bisher noch
nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die
Krankenkasse frei waehlen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich
Selbststaendige. Diese muessen sich an die private
Krankenversicherung wenden. Eine Versicherung bei einer privaten oder
gesetzlichen Versicherung kommt nicht zustande, wenn bereits ein
ausreichender anderweitiger Anspruch auf Absicherung im
Krankheitsfall (z. B. bei Sozialhilfeempfaengern oder Asylbewerbern)
besteht.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.gkv.info

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Federfuehrend fuer die Veroeffentlichung:
VdAK/AEV
Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30
e-Mail: presse@vdak-aev.de


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